Fallstudie (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Stammposter, Friday, 16.03.2007, 08:04 (vor 6400 Tagen) @ Manfred (Ten)

Und zum Erscheinen bei Gericht: Ich denke, wenn ich darlegen kann, dass ich seit Jahren barfüssig lebe, dann dürfte auch klar sein, dass das in keiner Weise eine Missachtung oder gar Verächtlichmachung des Gerichts sein soll.
Mal rein theoretisch die Frage: Wenn ich als Zeuge geladen bin und barfüssig erscheine, dabei Anstoss seitens des Richters errege und nun vorbringe dass ich gar keine Schuhe (mehr) besitze - dürfte ich mir dann eigens für die Verhandlung auf Staatskosten welche kaufen ? Schliesslich kann niemand von mir verlangen, dass ich mir allein für diesen Auftritt welche anschaffe !
BF-Grüsse
Manfred

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Hi Manfred,
es hat für mich schon den Nimbus des Besonderen, wenn ich höre, daß jemand bald wieder mal der XX. Jahrestag der totalen Befreiung seiner Privacy von Schuhen & Socken feiert.
Sofern in der gegebenen Situation "Ladung als Zeuge oder Angeklagter vor Gericht" bei gleichem BF-Way Of Life wie bei dir aus welchen Gründen auch immer die Anschaffung von Schuhen nicht in Frage kommt, gebe ich ganz offen zu, ein Waschlappen zu sein. Tatsächlich würde ich dann 1 oder 2 Tage vorher per gesicherter Briefzustellung oder Fax ein Schreiben etwa folgenden Inhalts an die betreffende Stelle richten (damit zwischenzeitlich nicht mehr geantwortet werden kann & womöglich gar zum Schuhetragen aufgefordert wird):

AG/LG Barfußargwohntown
Frau/Herrn Vorsitzende(n) RichterIn Fertigmache
Stil- & Etikettestr. XX
CC: Herrn Oberstaatsanwalt Zyniker
[Lustiger Modus Off, Ernstgemeint-Modus On]
Betreff: Problematik meines äußeren Erscheinungsbildes in der Hauptverhandlung am ..., AZ XX Cs YY oder XX Js YY
Sehr geehrte Frau (Herr) Vorsitzende(r), sgHOberstaatsanwalt, sgDuH,
aufgrund der Tatsache, daß ich bedingt durch schlechte wirtschaftliche Lage seit vielen Jahren ohne Fußbekleidung auszukommen versuche und diese Lebensart bei mir seit langem gegeben ist, ersuche ich das Gericht höflich, im Erscheinen zum og. Termin in Zusammenhang mit den genannten Begleitaspekten keine Mißachtung der Würde des Gerichts zu ersehen. Mir ist bekannt, daß sich Vorsitz und Staatsanwaltschaft aufgrund der äußeren Erscheinung des Zeugen [Angeklagten] ein Menschenbild desselben machen. Ich bitte um neutrale und sachliche Prüfung der zu verhandelnden Angelegenheit beim benannten Termin.
Mit vorzüglicher Hochachtung
NN

Das sollte normalerweise Ordnungsgeld & Ähnlichem, bei halbwegs normal gelagerten Umständen auch der Feature, daß der Prozeß evtl. ungünstiger ausgeht als bei beschuhter & besockter Teilnahme, einen Riegel vorschieben.
@ Engel: Du hast natürlich recht, daß alle so stark sein sollten, Wahrheit unabhängig von Beschuhung zu erkennen. Leider ist Recht haben & Recht bekommen erfahrungsgemäß 2erlei, unabhängig von der Feature BF.

Generell mit Justizia nichts zu tun haben wollend (egal, ob barfuß oder nicht) & mit freundlichen BF-Grüßen, Jay.


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