Wieder die alte Leier! (Hobby? Barfuß! 2)

Andi35 @, Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 21:45 (vor 6476 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus!

Soweit ich das weiß, bist Du der erste Stammposter, der das schreibt, was wurden hier bei Diskussionen zu diesem Thema nicht schon Auszüge von Gesetzen und Paragraphen ins Forum gestellt oder zu solchen verlinkt und in jedem Punkt waren sie sich einig: barfuß Auto zu fahren ist >nicht< verboten!
Ich bin der Meinung, dass das doch nun wirklich ein für alle Mal geklärt sein sollte ("Neulinge" ausgenommen) und nun fängst Du, der alles andere als ein nichtwissender "Neukömmling" ist, der es einfach nicht besser weiß, schon wieder damit an! Außerdem half ich mal einem Polizisten in seinem Haus, es war keine Arbeit, bei der Schuhe erforderlich waren und so kam ich jeden Tag barfuß mit dem Auto und auch er bestätigte das hier zu unserer Beruhigung immer wieder Klargestellte!
Von "selbstgebastelten" ADAC-Beiträgen (las mal einen solchen), sollte man natürlich absehen, davon sollte man Abstand nehmen!
Jedes Auto hat schon längst einen Bremskraftverstärker und wer das dann nicht hin bekommt, egal ob barfuß oder in Schuhen, der sollte besser kein Auto fahren!
Ich jedenfalls hatte von Anfang an, schon beim ersten Mal, Null Probleme damit!
Das mit dem Kraftaufwand ist Unsinn, aber Du kannst es ja nicht wissen, denn, soweit ich weiß, hast Du ja gar keinen Führerschein, oder?

Die Wahrscheinlichkeit, sich durch die Schrecksekunde mit anschließender Vollbremsung zu verletzen, ist wohl ebenso hoch, wie die, dass man sich beim Lenkmanöver an einer Lenkradverstrebung den Finger bricht, also gleich Null!
Wer will mir das im Falle eines Unfalls nachweisen, dass der Unfall wegen meiner Barfüßigkeit zumindest mitverschuldet war? Das kann man nämlich nicht, weil da auch gar nichts dran ist!
Klar, die gegnerische Versicherung wird das mit Sicherheit versuchen, aber ich würde einen Anwalt in Anspruch nehmen (der hoffentlich nicht so denkt wie Du), der sich zu meiner Verteidigung stark macht und im Gesetzbuch nachschaut, bevor er etwas behauptet!
Keine Versicherung und kein Sonstwer kann mir meine Meinung widerlegen!
Wenn Du das aber so salopp und locker lässig behauptest, dann sage ich: "Lass´ mal einen >echten< Auszug aus dem Verkehrsgesetz `rüber wachsen, in dem das steht!

Gruß,

Andi


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