Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Markus,
danke für die Paragraphen, die Du in Deinen Beitrag kopiert hast (oder hast Du den Text abgeschrieben und sogar entgegen Deinen Gepflogenheiten "Vollstreckung" statt "Vollstrekkung" geschrieben, um ja nichts "falsch" zu zitieren?).
Eigentlich überrascht es mich nicht, daß "Ungebühr" nicht näher definiert ist. Also genauso schwammig wie beim barfüßigen Autofahren und das, was ADAC-Schergen daraus interpretieren. Also ist man sicher einer gewissen Willkür ausgesetzt.
Deinem Wunsch, von einem barfüßigem Auftritt vor Gericht im Forum zu schreiben, werde ich sicher nachkommen. Ich werde jedoch nicht extra kriminell werden, um in den "Genuß" zu kommen. Die Rechnung, die ich aus Mülhausen bekommen habe für den Transport von der Polizeiwache ins Spital, habe ich übrigens noch nicht bezahlt. Ich bezahle doch keine Rechnung, wenn ich wegen Barfußlaufen in Kombination mit kurzer Hose im Oktober von der Polizei aufgegriffen werde und DIESE den Krankenwagen bestellt. Und gestern kam eine erneute Aufforderung, die übrigens einen Monat gebraucht hat, um zu mir zu gelangen, weil mein Wohnort mit "Otingen" angegeben war. Ich werde auch diesmal wieder nicht bezahlen. Aber sicher werden mich die französischen Gerichte nicht vorladen wegen einer nicht bezahlten Rechnung von ca. 45 Euro.
Schöne Frühlingsgrüße,
Michael aus Zofingen