Barfuß Auto fahren (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Sunday, 04.03.2007, 17:22 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Hallo Martin, Hallo BF-Freunde,
immer wieder beim durchlesen Eurer Postings stoße ich auf Berichte über das BF-Autofahren. Leute, lasst Euch gesagt sein, DAS IST VERBOTEN, auch wenn die meisten Argumentationen fadenscheinig sind (kein sicheres Gefühl fürs Gas, Verletzungsgefahr, etc.). Erwiesen ist jedoch das Menschen die nicht ständig mit BF-Laufen konfrontiert sind beim barfüßigen Bremsen nicht dieselbe Kraft und Fußstabilität aufbringen wie jemand der festes Schuhwerk trägt. Selbst das tragen von High-Heels, Stöckelschuhen, Plateauschuhen kann zu einer Teilschuld bei einem Unfall führen (wobei meiner Meinung nach das tragen solcher Schuhe beim fahren (und das tragen ansich :-)) erst recht verboten gehört). Einige Versicherungen haben schon in solchen Fällen Zahlungen verweigert, mit der Begründung, das die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist.
Also tut Euch selbst nen Gefallen und habt immer n paar Schuhe im Auto (selbst bei Flip-Flops sagen unsere Gesetzeshüter nix ???), dann gibts auch keine Diskussionen, welchen wir ja schon beim normalen BF-Laufen ausgesetzt sind.
Freiheit für die Füße,
Gruß Engel

Hi Engel,
barfuß Auto zu fahren ist definitiv NICHT verboten. Allerdings gibt es Bestrebungen, ein solches Verbot aus § 23 Abs. 1 StVO ("Snstige Pflichten des Fahrzeugführers") herzuleiten. Dort heißt es:

"Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung des Fahrzeugs nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1)."

[§ 17 StVO regelt die Beleuchtung.]

Du siehst also, daß sich dieser Vorschrift keineswegs ergibt, daß der Fahrzeugführer Schuhe tragen müsse, und auch sonst ergibt sich derartiges weder aus dem Gesetze noch aus der einschlägigen Kommentarliteratur. Auch die Rechtsprechung gibt wenig dazu her; mir sind lediglich zwei Urteile aus dem Jahre 1957 bekannt; in dem einen Falle trug der Fahrzeugführer schlammverschmierte Gummistiefel; in dem anderen Falle trug die Fahrzeugführerin Pumps; beide waren also nicht barfuß, und die von ihnen verursachten Unfälle gingen jeweils auf Fahrfehler zurück; freilich wurde ihr jeweiliges Schuhwerk gerichtlich als ungeeignet zum sicheren Führen des Fahrzeuges erachtet. Ich selbst tätige etwa die Hälfte aller Autofahrten barfuß und fühle mich dabei besser und sicherer als mit Schuhen.

Im übrigen bin ich erstaunt, daß Du so vehement für Schuhe beim Autofahren eintrittst, da Du an anderer Stelle schriebst, daß Du seit sieben Jahren oder so nur noch barfuß unterwegs seiest. Wie hältst Du es denn? Auch wenn jemand Schuhe nur als "Spezialausrüstung zum Autofahren" trägt, ist er meiner Meinung nach nicht durchgängig barfuß, ebenso wie jemand, der ausschließlich auf der Arbeit Sicherheitsschuhe oder "Hemd mit Krawatte und Jakkett, lange Hose, Schuhe und Sokken" trägt und diese "Dienstkleidung" in die Ekke pfeffert, sowie er nach Dienstschluß zu Hause anlangt, nicht durchgehend barfuß ist. Als Jurist kann ich im Dienst übrigens auch nicht barfuß sein, aber immerhin sokkenlos. Und wenn ich Sabots oder offene Sandalen zur Arbeit trage (letztere nur im Sommer, erstere auch schon mal im Winter, sofern der Hosensaum die Fersen nicht sehen läßt), dann streife ich diese stets zum Autofahren ab.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


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