Korrektur (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 16.03.2007, 01:24 (vor 6465 Tagen) @ Markus U.

Rechtsprechung ist die Kunst, einen Sachverhalt anhand der Angaben der Beteiligten zu rekonstruieren, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte.

Richtig muß es heißen:
Rechtsprechung ist die Kunst, das Gesetz auf einen Sachverhalt, den man aufgrund der Angaben der Beteligten rekonstruiert hat, anzuwenden, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


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