Als "Nichtjurist" barfuß im Gerichtsaal (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 09.03.2007, 15:46 (vor 6406 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo Markus,
danke für die Paragraphen, die Du in Deinen Beitrag kopiert hast (oder hast Du den Text abgeschrieben und sogar entgegen Deinen Gepflogenheiten "Vollstreckung" statt "Vollstrekkung" geschrieben, um ja nichts "falsch" zu zitieren?).

Hi Michael,
ich habe den Gesetzestext so, wie er in meiner Sammlung stand, abgeschrieben und bin daher auch von meinen persönlichen Gewohnheiten der Rechtschreibung bewußt abgewichen. Ich habe lediglich § 175 Abs. 2 und 3 GVG ausgelassen, weil sie für unser Thema nicht von Belang sind.

Eigentlich überrascht es mich nicht, daß "Ungebühr" nicht näher definiert ist. Also genauso schwammig wie beim barfüßigen Autofahren und das, was ADAC-Schergen daraus interpretieren. Also ist man sicher einer gewissen Willkür ausgesetzt.

Das wird wohl so sein. Ich habe mich übrigens heute mal in die Gerichtsbibliothk gesetzt und einen Kommentar zum Gerichtsverfassungsgesetz zur Hand genommen. Über barfüßiges Auftreten stand nichts drin, aber es gibt Entscheidungen aus den sechziger Jahren, denen zufolge kurze Hosen vor Gericht als ungebührlich galten (wurde vom Kommentator als überholt bezeichnet).
Heute kann man nur dann ausgeschlossen bzw. nicht zur Sitzung zugelassen werden, wenn man durch extrem ungepflegte, drekkige Kleidung seine Mißachtung zum Ausdruck bringt, sowie in zu dürftiger Bekleidung (als Beispiele wurden das Auftreten in Badehose oder mit nacktem Oberkörper genannt) sowie im Clownskostüm oder karnevalistischer Aufmachung. Dagegen sind eine "durchaus ungewöhnliche oder gar geschmacklose Haar- und Barttracht" keine Ausschlußgründe. Die meisten Beispiele für Ungebühr bezogen sich freilich auf das Verhalten. Hier ist alles ungebührlich, was den geordneten Ablauf stört (z. B. dauerndes lautes Dazwischenreden) oder sonst demonstrativ die Mißachtung des Gerichts (z. B. demonstratives Essen oder Zeitungslesen) zum Ausdruck bringt.

Deinem Wunsch, von einem barfüßigem Auftritt vor Gericht im Forum zu schreiben, werde ich sicher nachkommen. Ich werde jedoch nicht extra kriminell werden, um in den "Genuß" zu kommen. Die Rechnung, die ich aus Mülhausen bekommen habe für den Transport von der Polizeiwache ins Spital, habe ich übrigens noch nicht bezahlt. Ich bezahle doch keine Rechnung, wenn ich wegen Barfußlaufen in Kombination mit kurzer Hose im Oktober von der Polizei aufgegriffen werde und DIESE den Krankenwagen bestellt. Und gestern kam eine erneute Aufforderung, die übrigens einen Monat gebraucht hat, um zu mir zu gelangen, weil mein Wohnort mit "Otingen" angegeben war. Ich werde auch diesmal wieder nicht bezahlen. Aber sicher werden mich die französischen Gerichte nicht vorladen wegen einer nicht bezahlten Rechnung von ca. 45 Euro.
Schöne Frühlingsgrüße,
Michael aus Zofingen

Hätte nicht gedacht, daß die sich noch an Dich erinnern, und noch weniger, daß nach "Otingen" adressierte Post nach geraumer Zeit doch noch zu Dir gelangt. In Deutschland würde man ein derartig schlampig adressiertes Schreiben kurzerhand an den Absender zurückschikken. Aber solange sie Dich nicht in Frankreich aufgreifen und auf der Stelle vollstrekken, haben die gegen Dich wohl keine Handhabe, denn die Schweiz ist schließlich nicht EU- Mitglied.

Barfüßige Frühlingsgrüße, heute sehr verregnet,
Markus U.


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