Wenn ein BF-Autofahrverbot kommt... (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 11:37 (vor 6411 Tagen) @ malo

Hi malo,
danke für diese Replik, auch wenn sie nicht besonders viel BFiges enthielt...

...fordere ich ab sofort eine Bauartzulassung für Schuhe zum Autofahren. Der Lateralhaftreibungsindex (seitliche Abrutschgefahr) der 3 Verbundsysteme

* [Kupplungspedal / linker Schuh] bei typischer Betätigungskraft
* [Bremspedal / rechter Schuh] worst case-Wert
* [Gaspedal / rechter Schuh] worst case-Wert

ist quantitativ genau zu erfassen & die Bauartzulassung auf den Sohlen mit irgendeinem Symbol neben der Schuhgröße im Reliefdruck zu vermerken. Wird der Fahrer kontrolliert, hat er seine Schuhsohlen zu zeigen. Trägt er keine fürs Fahren bauartzugelassenen Schuhe, gibt´s Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeld.

So weit sind wir langsam schon. Zukünftig legt dann der Schuhhersteller die Zulassung & Prüfbescheinigung (Hersteller, Modellbezeichnung, amtl. Prüfnr.) im Schuhkarton bei, damit sie der Fahrer in den Wagenpapieren mitführen kann....

Ich erinnere mich hier mit Vergnügen an die Hochzeit meiner Schwester & meines Schwagers. Der konnte mit seinen Bräutigam-Tanzschuhen kaum fahren, so glatt waren deren dünne Sohlen...Er handelte unverantwortlich, als er fuhr.

Ich glaube, jeder hier weiß, daß es mit den Lateralhaftreibungsindizes der nackten Fußsohlen auf den jeweiligen Pedalen gar nicht so schlecht bestellt ist. Bloß, wie bringt man´s Dritten bei...

In Analogie zu Barpfotenbär´s vorzüglichem utopischen Humor
Mit freundlichen Füßen
Jay


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