Auch Richter sind nur Menschen mit individuellen Meinungen (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 16.03.2007, 01:17 (vor 6400 Tagen) @ Manfred (Ten)

Hi Manfred (Ten)!

Als Anwalt erlebe ich schon tagtäglich, dass innerhalb ein und desselben Gerichts der eine Richter eine bestimmte Frage so, ein anderer ganz anders entscheidet. Und gerade, was Gepflogenheiten vor Gericht angeht, erlebe ich, je weiter ich mich vom Heimatgericht entferne, umso stärker, dass das, was in unserem Gerichtsbezirk gang und gäbe ist, an anderen Gerichten völlig anders gesehen und gehandhabt wird.


Was hat aber dann das Ganze überhaupt noch mit Recht zu tun ???
Meiner Ansicht nach muss doch Recht klar definiert sein, sonst könnte man gleich einen Computer mit Zufallsgenerator "Recht" sprechen lassen...
Es kann doch nicht sein, dass HINTERHER entschieden wird was rechtens ist, gar ohne die Sicherheit dass nicht bei der nächsten Gelegenheit an anderer Stelle wieder etwas ganz anderes gilt (je nach der jeweiligen Weltanschauung des Richters.
Und wenn etwas unklar ist, dann muss es eben zu meinen Gunsten ausgelegt werden !

Es ist tatsächlich so, daß man zu bestimmten Fallkonstellationen sehr unterschiedliche, ja gegensätzliche Standpunkte vertreten kann. Rechtsprechung ist die Kunst, einen Sachverhalt anhand der Angaben der Beteiligten zu rekonstruieren, wobei es auch oft ganz einfach auf die Beweislast ankommt, wenn eine wichtige Einzelfrage nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte. Und in Berufungssachen habe ich auch schon (nicht immer zu meiner bzw. des Mandanten Freude) vor allem in Zivilsachen erlebt, daß das Berufungsgericht das erstinstanzliche Urteil aufhob und das Gegenteil verkündete.

Und zum Erscheinen bei Gericht: Ich denke, wenn ich darlegen kann, dass ich seit Jahren barfüssig lebe, dann dürfte auch klar sein, dass das in keiner Weise eine Missachtung oder gar Verächtlichmachung des Gerichts sein soll.
Mal rein theoretisch die Frage: Wenn ich als Zeuge geladen bin und barfüssig erscheine, dabei Anstoss seitens des Richters errege und nun vorbringe dass ich gar keine Schuhe (mehr) besitze - dürfte ich mir dann eigens für die Verhandlung auf Staatskosten welche kaufen ? Schliesslich kann niemand von mir verlangen, dass ich mir allein für diesen Auftritt welche anschaffe!

Das kann man durchaus kontrovers diskutieren und vielleicht sogar einen bedeutsamen Beitrag zur Rechtsfortbildung leisten (das meine ich nicht einmal ironisch). Allerdings ist dieses Forum dafür wohl nicht der richtige Ort.

Barfüßige Frühlingsgrüße,
Markus U.


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