Die selbe Sache und das alte Leid (Hobby? Barfuß! 2)

Barpfotenbaer, Stammposter, Monday, 05.03.2007, 10:13 (vor 6411 Tagen) @ Engel

Diese Diskussion ist uuuuuuuuuuuuralt, aber nie eindeutig geklärt, und deshalb trotzdem interessant :-))

Naja, eigentlich ist die Rechtslage schon eindeutig: Es ist nach §irgendwas nicht ausdrücklich verboten. Aber in Deutschland trauen wir uns ja nichts, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Vielleicht ist das der Kern des Problems? Wir müssen immer damit rechnen, daß Verkehrspolizisten, Versicherer etc. diese bisher nicht klar definierte Rechtslage je nach Vorliebe anders auslegen.

Schon vor einiger Zeit hatte ich mal ein Anschreiben an meine KFZ-Versicherung formuliert um schriftlich die Absolution zu erhalten, barfuß fahren zu dürfen. Vor allem deshalb, damit sie mir im Falle eines Unfalls nicht plötzlich einen Strick daraus drehen.
Ich habe dieses Schreiben nie abgeschickt. Denn wenn sie -- so unsinnig das auch ist -- behaupten, ich dürfe es nicht, und führe trotzdem ohne Schuhe, dann hätte ich ab dem Moment keinen Versicherungsschutz mehr. Ich liefe dann nämlich Gefahr, daß dort ein sturer Sachbearbeiter darüber entscheidet, ob ich barfuß fahren darf oder nicht, völlig ungeachtet dessen, daß ich barfuß mittlerweile sicherer fahren kann, als mit Schuhen (Gelegentlich erwische ich mit meinem großen Schuh in unserer italienischen Gehhilfe sogar zwei Pedale gleichzeitig, das passiert barfuß nie!) Und ich denke, solange er die Sachlage nicht prüfen kann oder selber ein Barfußfahrer ist, wird er im Zweifel die für ihn sicherere Entscheidung treffen. "Also Schuhe tragen, so wie alle anderen auch." Dann kann ihm nichts passieren.

Ich könnte dann allenfalls die Versicherung wechseln und mir gezielt eine suchen, die es mir schriftlich erlaubt.

Fazit des Problems: Wir wissen, daß wir es dürfen. Das bringt uns aber nicht viel, solange es diejenigen nicht wissen, die uns im Ernstfall unser Recht garantieren müssen!

Was uns fehlt, ist ein Präzedenzfall, der hierüber eindeutig entscheidet. Doch halte ich das Risiko sehr hoch, daß, sollte es einmal zu einer Entscheidung vor Gericht kommen, gegen das barfüßige Autofahren entschieden wird. Denn die Existenz der Schuhpflicht bei der Personenbeförderung (als Arbeitsschutzmaßnahme) könnte da schon als Vorentscheidung Einfluß nehmen, meine ich.
Auch glaube ich, daß die Argumentation so wäre: "Ein Autofahrer muß in der Lage sein, sofort aus dem Auto auszusteigen und Erste Hilfe zu leisten, auch wenn Scherben und Blechteile herumliegen!" Wie würdet Ihr da als beschuhte Ottonormalrichter wohl entscheiden?

Ich denke also, wir dürfen es jetzt, solange noch nicht dagegen entschieden wurde.

Grüße vom Barpfotenbären

PS: <Zynismus>Ich setze auf die Klimaerwärmung. Wenn die alle in ihren Schuhen verglühen, haben wir eine echte Chance ... :-))</Zynismus>


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