@ Markus/Re: Kurze Auskunft (Hobby? Barfuß! 2)
Fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt's keine Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (weil die dortigen Eintragungen eine Fahrerlaubnis voraussetzen...
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.
???
Am Samstag habe ich einen Bussgeldbescheid bekommen weil ich vor über zwei Monaten versehentlich (echt!) mit dem Fahrrad bei Rot über den Fussgängerüberweg gefahren bin.
Laut Bescheid bekomme ich dafür aber einen Punkt in Flensburg !?
(Barfuss wurde übrigens nicht beanstandet)
Das verwundert mich, denn meines Wissens werden Punkte in Flensburg nur vergeben, wenn die Ordnungswidrigkeit mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde (habe aber momentan in München kein Gesetzbuch zur Hand). Ich finde es auch ungewöhnlich, daß hier überhaupt ein Bußgeldbescheid ergangen ist, denn normalerweise pflegt die Polizei, die einen "Sünder" auf frischer Tat ertappt, diesem eine gebührenpflichtige Verwarnung, die an Ort & Stelle gegen Quittung bezahlt werden kann, anzubieten und bei Akzeptanz und pünktlicher Zahlung (durch Überweisung, falls Bargeld nicht zur Hand) von einer Anzeige abzusehen. Du kannst gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen und diesen auf das Maß der Ahndung beschränken. Die Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.