Kurze Auskunft (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Tuesday, 05.06.2007, 15:31 (vor 6318 Tagen) @ malo

Landen Ordungswidrigkeiten überhaupt in der Kartei?
Fahren ohne Lappen ja. Aber ohne Warnweste?
Es ist ja leider auch billiger auf der Autobahn rechts am Standstreifen alle zu überholen, als links zu drängeln....
Ist das richtig? Wohl kaum.

Natürlich landen Ordnungswidrigkeiten ab einem bestimmten Schweregrad in der "Kartei" (gemeint ist wohl das "Punktesystem"). Für welche Ordnungswidrigkeit es überhaupt Punkte gibt und wieviele, uns ab wann ein Fahrverbot verhängt wird, das ist in einem Katalog genau geregelt. Wenn Straftaten, "die im Zusammenhange mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen werden", vorliegen, gibt es noch mehr Punkte, sofern die Fahrerlaubnis nicht nach § 69 StGB entzogen wird (was dann in der Regel der Fall ist), und bei einem Stand von insgesamt 18 und mehr Punkten muß man beim TÜV zur "medizinisch- psychologischen Untersuchung" vorstellig werden (ansonsten entzieht die Behörde, sofern keine Straftat vorliegt, die Fahrerlaubnis). Der TÜV kann die Fahrerlaubnis zwar nicht entziehen, aber die Behörde folgt allermeist der jeweiligen Empfehlung des TÜV.

Fürs Fahren ohne Fahrerlaubnis gibt's keine Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg (weil die dortigen Eintragungen eine Fahrerlaubnis voraussetzen), aber es ist strafbar, und eine entsprechende rechtskräftige Verurteilung wird wie alle rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer Straftat ins Bundeszentralregister eingetragen.

Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.


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