Als ob der Blinde von der Farbe schreibt (Hobby? Barfuß! 2)

Manfred (Ten), Stammposter, Saturday, 02.06.2007, 13:15 (vor 6386 Tagen) @ Hans-Martin

Hier sehe ich das Problem, dass das barfuß Fahren und das Fahren in Schuhen, die offensichtlich keinen Halt geben, gleich bewertet wird. Schuhe, die nur mit den Zehen gehalten werden, können beim schnellen Wechsel vom Gaspedal zur Bremse natürlich zwischen den Pedalen hängenbleiben, in keinem Fall aber Füße.

GENAU SO habe ich das vor einigen Wochen hier im Forum auch schon mal interpretiert ! Da wurde ein völlig absurder Schluss aus dem Gesetzestext gezogen.!

Freilich gilt sogenanntes sozialadäquates Verhalten strafrechtlich als Rechtfertigungsgrund;
Hans-Martin

Kannst Du DAS mal allgemeinverständlich erklären ?
Heisst das, wenn in einer Kolonne ALLE zu schnell fahren, kann ich mein"Mitschwimmen" mit der gleichen überhöhten Geschwindigkeit als "sozialadäquates Verhalren" rechtfertigen ???
Grüssle, Manfred


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