Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Andi,
Hallo Michael!
Michael:
schönen Dank für Deinen interessanten Bericht!
Andi:
Sehr gerne.
Michael:
Die Sache mit der Polizeikontrolle ist ja ein Ding! Ich bin mir ziemlich sicher, was passiert: Nichts!
Andi:
Ich denke und hoffe das auch, aber man weiß ja nie, welche sturen und arroganten Banausen dort im Presidium sitzen, die meinen, man könnte es ja vielleicht doch mal probieren!
Michael:
Die Polizisten werden feststellen, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist und keine weiteren Schritte unternehmen.
Andi:
Richtigerweise sollte man das eigentlich annehmen/davon ausgehen und ich hoffe es auch!
Michael:
Und was wäre passiert, wenn Du die Buße bezahlt hättest, das später (wenn Du wieder zu Hause bist) aber bereust und das Geld wieder zurück haben willst? Nichts! Der Aufwand, dem nachzuspringen, wäre den Beamten zu groß.
Darum war es richtig, daß Du die Buße nicht bezahlt hast!
Andi:
Das stimmt genau, das Geld zurück zu fordern und sie hätten es zurück überweisen müssen, wäre sicher mit viel Treiben, Trara und auch einer sicher längeren Wartezeit verbunden gewesen.
Allerdings haben sie auch gar nichts vom Vorortzahlen gesagt, sie haben kein Bußgeld gefordert, aber ich hätte es natürlich auch nicht bezahlt!
Michael:
Ich glaube nicht, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dafür ist die Sache doch zu unbedeutend.
Andi:
Das ist richtig, davon gehe ich auch aus, zumal das Recht ja nicht auf ihrer Seite ist!
Michael:
Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland? Wenn nein, dann wären die ja höher als wenn Du die ungerechtfertigte Buße bezahlt hättest!
Andi:
Nein, die drei Punkte in Flensburg hätte ich dafür aber nicht, außerdem zahlen die zuständigen Gerichtskassen ein Zeugengeld, welches die Unkosten deckt und darin sind die Gerichte (noch) nicht kleinlich.
Es wäre auch denkbar, dass man einen solchen Gerichtstermin rein bürokratisch und schriftlich über den Tisch gehen lässt, eben genau wegen der Entfernung, aber dazu wird es sicher, wie Du schriebst, nicht kommen.
Ich weiß nicht, ob die Rechtsschutzversicherungen für meinen Aufwand in Vorlage treten und das Geld bei den bayrischen Behörden dann wieder einfordern würden. Ich gehe aber davon aus, dass die Überweisung meiner 50 €, zuzüglich dem Geld der Aufwandsentschädigung automatisch erfolgen würde, sofern keine Gerichtsverhandlung mit der Anwesenheit der Parteien statt finden würde bei der mir das Zeugengeld somit nicht persönlich ausgehändigt werden könnte!
Ein Zeugengeld gäbe es ja auch nicht, wenn ich aus Entfernungsgründen nicht persönlich erscheinen müsste, demnach ginge es nur um meine 50 € Bußgeld, die ich bezahlt hätte und die trägt sicher nicht die Rechtsschutzversicherung als Vorlage, aber man hätte sie mir auf jeden Fall zurück zahlen müssen!
Michael:
Es gibt übrigens auch Polizisten, die bewußt Bußen verhängen für Dinge, die nicht verboten sind in der Hoffnung, ein Unwissender zahlt. Und wenn nicht, dann sagen die Beamten: "Pardon, wir haben uns geirrt!" Speziell Ausländer werden, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht genau kennen, fallen häufiger derartigen Polizeimethoden zum Opfer.
Andi:
Ja, das ist wahr und unter Umständen kommt dieses Geld nicht in die "Kaffeekasse", sondern wird selbst eingesäckelt!
Michael:
Es gibt übrigens auch Leute, die lieber eine ungerechtfertigte Buße bezahlen, als daß sie deswegen länger aufgehalten werden und möglicherweise einen Termin verpassen. Wenn ich zum Beispiel in eine Routinekontrolle gerate und der Polizist von mir Bußgeld wegen barfüßigem Autofahren verlangt, dann würde ich nicht bezahlen, wenn ich nichts zu verbergen hätte. Wenn ich aber gleichzeitig besoffen sein sollte oder den Kofferraum voller Rauschgift oder Waffen haben sollte, dann würde ich bezahlen, weil dann die Chance am größten ist, daß die Polizei das "andere" nicht bemerkt.
Andi:
Ja, das ist wahr, man muss den Fall eben immer abwägen und das von Dir Beschriebene zähle übrigens auch, wenn ich den Kofferraum voller Leitpfosten hätte, die einen schön weiß, mit schrägen, schwarzen Streifen und funkelnden Reflektoren anstrahlen! ;-D
Michael:
Aber Achtung: Manchmal kann auch das ein fieser Trick der Polizeischergen sein! Nach dem Motto: "Sie fahren barfuß Auto? Und Sie bezahlen bereitwillig die Buße? Für etwas, das gar nicht verboten ist? Das ist verdächtig! Also: Kofferraum auf!"
Andi:
Naja, das wäre zwar mit vielleicht anderen Vorwürfen schon auch denkbar, aber das halte ich dann doch für etwas weit her geholt!
Michael:
Im Oktober wurde ich ja barfuß in Mülhausen von der Polizei aufgegriffen, auf der Wache verhört, dann ins Krankenhaus gefahren usw. Wenn ich stattdessen bei Rot eine Ampel überquert hätte, und zwar mit Schuhen und langen Hosen und ein Polizist hätte mich erwischt, dann hätte ich eine Buße bezahlen müssen und hätte vielleicht zehn Minuten Zeit verloren. So habe ich zwar keine Buße bezahlen müssen, jedoch einige Stunden Zeit verloren. Wenn ich verlorene Zeit mit meinem Gehalt in Relation setzen würde, dann wäre mein finanzieller Schaden beim verbotenen Überqueren einer Ampel niedriger als beim nicht verbotenen Barfußlaufen und Tragen nicht allzu winterlicher Kleidung.
Andi:
Ja, das ist wahr, es ist manchmal schon vieles verrückt und unfassbar!
Michael:
Aber da ich durch die Polizeischikanen in Mülhausen nicht zu spät am Arbeitsplatz erschien und somit auch keine Lohneinbußen hatte, kann ich so nicht rechnen.
Andi:
Nein, aber dennoch hätte Dir ein Entschädigungsgeld zugestanden, aber jeder ist froh, wenn die Sache schnellstmöglich erledigt ist, wer würde da noch weiter dagegen vorgehen? Sehr wohl berechtigt wäre es aber auf jeden Fall, wenn der Betreffende eine Klage erheben würde, wegen massiver Freiheitsberaubung, die es in Deinem Fall ja unbedingt war und auch wegen Eingriffs in Deine Privatsphäre!
Dass es im Ausland passierte, sprich: Frankreich, würde die Sache natürlich komplizierter gestalten und je nach Land gelten ja in solchen Fällen leider auch andere Rechte und Gesetze. In Frankreich jedoch sicher nicht, dort dürfte das in diesem Fall wohl auch so sein, wie bei uns.
Michael:
So ganz gegessen ist mein barfüßiger Aufenthalt in Mülhausen immer noch nicht. Soll heißen: Die Rechnung für den Krankenwagen habe ich immer noch nicht bezahlt - und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Der erste Schrieb kam im Dezember. Im Dezember wurde auch ein zweiter Schrieb verfaßt, der jedoch erst im März bei mir ankam. Und im Februar wurde ein dritter verfaßt, der wenige Tage vor dem zweiten mich erreichte. Solche Irrwege macht die Post, wenn mein angeblicher Wohnort "Otingen" statt Zofingen lautet. In der letzten Mahnung wurde mit "Gerichtsverfahren" gedroht, zumindest interpretiere ich das daraus, nachdem ich mit dem Wörterbuch versucht habe, das französische zu übersetzen (in der Schule hatte ich kein französisch). Ich glaube aber nicht, daß wegen lumpiger ~44 Euros irgendwer ein Gerichtsverfahren einleiten wird. Und wenn schon, dann wären allein die Fahrkosten nach Mülhausen höher.
Andi:
Klar, aber man weiß ja nie, wie hartnäckig die sind und die französische Polizei ist ja bekanntlich viel strenger, vor allem wohl, was Ausländer betrifft, die etwas getan haben, das ihnen nicht passt! Ich hörte schon "Versionen", bei denen Leute wegen eines Bußgeldes, das sie zwecks zu wenig mitgeführtem Geld nicht zahlen konnten, nicht eher weiter fahren durften, bis das Geld aufgetrieben war, die französische Polizei scheint darin wirklich knallhart zu sein!
Ich wünsche Dir, dass das Verfahren bald wegen Nichtigkeit eingestellt wird, aber die Schreiben, die ja doch nicht aus zu bleiben scheinen zeigen ja, wie hartnäckig und bekloppt die Behörden sind, denn das ganze Geschreibsel kostete bis Dato sicher schon weit mehr, als die Sache, in der Du übrigens sowieso völlig im Recht bist, Wert ist!
Schöne Grüße
Michael aus Zofingen
Liebe Grüße aus dem Saarland,
Andi