Präzedenzfall (Hobby? Barfuß! 2)

Jörg (Hanna), Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 00:00 (vor 6410 Tagen) @ Andi35

Jörg:

Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(


Ulrich:

Auch bei einm Präzedenzfall müssen die Richter einen entsprechenden Paragraphen benennen können, und die werden immernoch von den Regierungen und nicht von den Gerichten gemacht. :-)


Andi:
Das stimmt allerdings auch wieder, aber dennoch ist der Ablauf, dann eben über die Schiene der Regierung auch denkbar, wenn ein solcher Vorschlag (eventuell mehrfach), der Regierung vorgelegt wird, was ich jedoch nicht hoffe, wohl keiner unter uns!

Hallo ihr zwei,

an ein Handy-Verbot hat vor 20 Jahren auch noch keiner gedacht. Zur Zeit gibt es zwar keinen Paragraphen gegen barfüßiges Autofahren, das kann sich aber schon irgendwann mal ändern. Beim Handyverbot haben allerdings zunehmende Unfallhäufigkeit und darauf folgende entsprechende Untersuchungen zum Zusammenhang von Handybenutzung und Unfallrisiko zu diesem Verbot geführt. Das ist aber wohl beim Autofahren auf nackten Sohlen so schnell nicht zu erwarten ;-)

Ob sich aus den derzeit gültigen Gesetzen ein Barfußverbot ableiten ließe, darin waren sich selbst die hier schreibenden Juristen nicht hunderprozentig sicher (s. entsprechenden Thread im Archiv), es scheint aber doch eher unwahrscheinlich. Also weiter viel Spaß beim barfüßigen Autofahren. :-)

Serfuß,
Jörg (seit über 21 Jahren unfallfrei Auto fahrend - sowohl barfuß als beschuht)


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