Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 08:04 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hi Andi!

Allerdings ereignete sich auch ein Vorfall, der den Kurzurlaub etwas weniger erfreulich gestaltete: als wir gegen 3.00 Uhr zu Stephan nach Hause fuhren, sah ich etwas weiter hinter uns ein Polizeiauto und ich sagte zu Stephan, sicher würden sie uns gleich anhalten und so war es dann auch.
Sie blinkten auf und auf dem Dach, zwischen dem Blaulicht, erschien der rote Schriftzug "Stop, Polizei!"
Sie verlangten den Fahrzeug- und Führerschein, freundlich wie immer, händigte ich ihnen alles aus und auch ihre Frage, ob wir Alkohol oder Drogen genommen hätten, konnte ich verneinen, in der Spielothek in der wir waren, gibt es auch keine alkoholischen Getränke, was ich ihnen auch sagte, denn sie fragten auch, woher wir kämen.
Plötzlich sah einer der beiden, als er mit der Taschenlampe ins Auto leuchtete, dass ich barfuß war und sofort sagte er fragend: "Sie fahren barfuß?"
Er sagte, das sei verboten und erst da begann ich zum ersten Mal, der Polizei ernsthaft zu widersprechen und ich erklärte ihm, was an Schuhwerk verboten ist und welche Sonderrechte lediglich für Lkw-Fahrer gelten und, dass von Barfüßigkeit mit keinem Wort die Rede sei. Er berief sich auf einen Bericht vom ADAC und ich sagte, dass genau diese "Kandidaten" mal einen solchen Schwachsinn in Umlauf gebracht hätten und er meinte, die hätten Erfahrung und er glaube das nicht, dass das Schwachsinn sei, was die schreiben.
Er sagte, das koste mich 50 € Bußgeld und drei Punkte in Flensburg, worauf ich sagte, er solle mir einen Anhörungsbogen zuschicken, ich würde mir einen Anwalt nehmen und der Käse wäre gegessen, weil die Sache eingestellt würde, da es nicht stimmt.
Sie fragten dann noch, ob ich ein Warndreieck und Verbandszeug im Auto habe und ich sagte, sie sollen den Kofferraum öffnen, da wäre es drin, was ihnen auch nicht zu gefallen schien, ich hätte wohl selbst aussteigen und den Kofferraum öffnen sollen, wenn es nach ihnen gegangen wäre.
Es wunderte mich, dass sie nicht auch noch nach den Aidshandschuhen im Verbandskoffer fragten, so "genau", wie die drauf waren!
Sie setzten sich dann ins Auto und ich sagte zu Stephan, als sie eine Zeit lang nicht kamen: "Jetzt schauen sie sicher in ihrem schlauen Gesetzbüchlein, ob barfuß Auto fahren wirklich nicht verboten ist! :-D
Als sie dann zurück kamen meinte der Eine, es sei zumindest eine Ordnungswidrigkeit, mit der bereits genannten Folge für mich und mir war es zu blöd, weiter mit ihnen zu diskutieren, denn ich ziehe mein Ding wie "versprochen" durch!
Es waren zwei junge Polizisten, die sicher noch etwas werden wollen, also auf der "Karriereleiter" aufsteigen, was man an ihrem kleinkarierten Verhalten merkte.
Dann fragte mich einer der beiden, ob ich denn Schuhe dabei hätte, was ich mit dem Argument bejahte, ich hätte im Falle eines Unfalls zum Ersthelfen immer ein Paar "Notschuhe" dabei.
Er verlangte, dass ich diese anziehe, was ich dann tat, es waren allerdings dreischnallige "Birkenstock"-Sandalen, in denen man aber aufgrund der drei Schnallen einen sehr guten Halt hat, mit solchen fuhr ich mehr als zehn Jahre lang im Sommer und ohne Socken Auto, da ich noch nicht den Mut zum Barfußgehen hatte und es für Männer auch noch keine gescheiten, offenen Schuhe gab. Diese sind aber lockere, offene Freizeitschuhe, die man gut ohne Socken tragen kann.
Er meinte, auch das sei verboten und fragte, ob mein Kumpel denn einen Führerschein habe, was ich bejahte und er verlangte, dass wir die Seiten tauschen und Stephan mein Auto nach Hause fährt, was wir dann natürlich taten.
Stephan sagte zu mir, es sei die Polizei von bayrischer Seite, denn in Ulm selbst habe die Polizei Tübinger Kenzeichen, ich hatte aber nicht auf das Nummernschild geachtet.
Ich bin mal gespannt, ob da etwas kommt, auf jeden Fall werde ich ein paar Auszüge dazu, die ich in meinen Favoriten gespeichert habe, ausdrucken und ihnen mit meinem Anhörungsbogen mitschicken. Sollte das nicht fruchten (wenn denn überhaupt etwas kommt), dann hole ich mir aber sofort einen Anwalt!
Das waren mal Polizisten, die man nicht "Freund und Helfer" nennen konnte und wegen solchen jungen und karrieregeilen Früchtchen bekommen andere Polizisten ein schlechtes, negatives Image!
Der Rest des Urlaubs war dann wieder schön, aber immer wieder mal überschattet von den Gedanken an diesen Vorfall.
Liebe Grüße,
Andi

Ich würde es in Deinem Falle "darauf ankommen lassen". Beim Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist es so, daß dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt wird, auf dem Du dann aus Deiner Sicht zu dem Vorfall Stellung nehmen kannst. Falls Du daraufhin einen Bußgeldbescheid bekommen solltest, hast Du 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch einzulegen. Das kannst Du selbst tun oder einen Anwalt damit beauftragen. Im letzteren Falle solltest Du den Anwalt möglichst frühzeitig aufsuchen, denn die Frist beginnt zu laufen, sobald der Bußgeldbescheid bei DIR eingegangen sein wird. Wenn Einspruch eingelegt wird, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, welches am Gericht des Tatorts stattfindet (also entweder in Ulm oder Neu- Ulm [Ulm gehört zu Baden- Württemberg, Neu- Ulm aber zu Bayern; das Kennzeichen von Neu- Ulm ist NU]). Zu diesem Gerichtsverfahren werden übrigens auch die Polizisten, die Euch angehalten haben, als Zeugen geladen werden; die Namen bekommst Du auf jeden Fall heraus, zumal sie als "Beweismittel" in dem Bußgeldbescheid stehen werden. Du solltest auf jeden Fall auch Deinen Freund Stephan als Zeugen benennen.
Der Sachverhalt dürfte in Deinem Falle freilich klar sein: Du bist barfuß Auto gefahren, und es gilt nun, rechtlich zu klären, ob es sich dbei um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Die einzige gesetzliche Grundlage, die dafür überhaupt in Betracht kommt, ist § 23 Abs. 1 StVO (hab keine Lust, ihn hier nochmal abzuschreiben; lies halt im Archiv), und ich meine, daß barfüßiges Autofahren hiervon nicht gedeckt, also nicht ordnungswidrig ist, und ich kann mir schwerlich vorstellen, daß ein gescheiter Richter das anders sieht. Die entsprechende Stellungnahme des ADAC, auf welche die Polizisten sich beriefen, hat übrigens keinerlei amtlichen Charakter, denn der ADAC ist lediglich eine juristische Person des Privatrechts und damit im Grunde nichts anderes als irgendein Kaninchenzüchterverein. Das Gericht ist übrigens streng an Recht und Gesetz gebunden (habe schon Richter erlebt, die betont haben, daß sie am liebsten "ganz anders" entschieden, sich aber eben an Recht & Gesetz halten müßten, kann aber auch sein, daß diese Richter sich nur eines Tricks bedienten, um die Entscheidung für die unterlegene Partei akzeptabler zu machen).

Ich halte die Erfolgsaussichten in Deinem Falle jedenfalls für günstig, falls es "hart auf hart" kommt und Du einen Bußgeldbescheid erhalten solltest.

Barfüßige Frühlingsgrüße und laß Dich nicht unterkriegen,
Markus U.


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