Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Sunday, 01.04.2007, 12:03 (vor 6383 Tagen) @ Markus U.

Hallo Markus

Es ist immer schön, wenn nicht nur Vermutungen, sondern auch fachliches Wissen geäußert werden. deshalb freut mich deine Teilnahme an diesem Thread.
Ein paar Fragen habe ich jedoch:

Ich würde es in Deinem Falle "darauf ankommen lassen". Beim Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten ist es so, daß dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsschreiben zugesandt wird, auf dem Du dann aus Deiner Sicht zu dem Vorfall Stellung nehmen kannst.

Muss da nicht auf jeden Fall auch der Paragraph genannt sein, gegen den man angeblich verstoßen haben soll?

Die einzige gesetzliche Grundlage, die dafür überhaupt in Betracht kommt, ist § 23 Abs. 1 StVO (hab keine Lust, ihn hier nochmal abzuschreiben; lies halt im Archiv)

Ich hatte Lust, und hier ist er:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

Sicht und Gehör dürfen also nicht beeinträchtigt werden, und Fahrzeug und Ladung müssen in Ordnung sein. Da steht kein Wort von Schuhen oder sonstiger Bekleidung. Demnach dürfte man auch mit Flipflops fahren. Ich sehe daher nicht, wie über diesen Paragraph ein Barfußverbot auch nur vermutet werden könnte.

Ich halte die Erfolgsaussichten in Deinem Falle jedenfalls für günstig, falls es "hart auf hart" kommt und Du einen Bußgeldbescheid erhalten solltest.

Und darauf kommt es letzten Endes an. :-)

Viele Grüße

Ulrich


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