Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Michael
Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland?
Wer unschuldig ist, dem müssen die Kosten erstattet werden. In Andis Fall müsste also die Staatskasse seine Reise zum Gerichtstermin inklusive Fahrtkosten, Übernachtung und Verdienstausfall bezahlen. Obwohl ich gegen solcherlei Verschwendung von Steuergeldern bin, würde ich Andi eine solch kostenlose Möglichkeit zum Verreisen durchaus gönnen. Insbesondere, da seine diesbezügliche Unschuld ja außer Frage steht.
Viele Grüße
Ulrich