Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen, Stammposter, Monday, 02.04.2007, 09:56 (vor 6383 Tagen) @ Andi35

Hallo Andi,

schönen Dank für Deinen interessanten Bericht!

Die Sache mit der Polizeikontrolle ist ja ein Ding! Ich bin mir ziemlich sicher, was passiert: Nichts!

Die Polizisten werden feststellen, daß barfuß Auto fahren nicht verboten ist und keine weiteren Schritte unternehmen.

Und was wäre passiert, wenn Du die Buße bezahlt hättest, das später (wenn Du wieder zu Hause bist) aber bereust und das Geld wieder zurück haben willst? Nichts! Der Aufwand, dem nachzuspringen, wäre den Beamten zu groß.

Darum war es richtig, daß Du die Buße nicht bezahlt hast!

Ich glaube nicht, daß es zu einem Gerichtsverfahren kommt, dafür ist die Sache doch zu unbedeutend. Angenommen, Du mußt tatsächlich vor Gericht im Raum Ulm und der Richter hält Dich für unschuldig, bezahlt dann Deine Rechtsschutzversicherung neben den Anwalts- und Gerichtskosten auch die Reisekosten aus dem Saarland? Wenn nein, dann wären die ja höher als wenn Du die ungerechtfertigte Buße bezahlt hättest!

Es gibt übrigens auch Polizisten, die bewußt Bußen verhängen für Dinge, die nicht verboten sind in der Hoffnung, ein Unwissender zahlt. Und wenn nicht, dann sagen die Beamten: "Pardon, wir haben uns geirrt!" Speziell Ausländer werden, von denen man annimmt, daß sie die Gesetze nicht genau kennen, fallen häufiger derartigen Polizeimethoden zum Opfer.

Es gibt übrigens auch Leute, die lieber eine ungerechtfertigte Buße bezahlen, als daß sie deswegen länger aufgehalten werden und möglicherweise einen Termin verpassen. Wenn ich zum Beispiel in eine Routinekontrolle gerate und der Polizist von mir Bußgeld wegen barfüßigem Autofahren verlangt, dann würde ich nicht bezahlen, wenn ich nichts zu verbergen hätte. Wenn ich aber gleichzeitig besoffen sein sollte oder den Kofferraum voller Rauschgift oder Waffen haben sollte, dann würde ich bezahlen, weil dann die Chance am größten ist, daß die Polizei das "andere" nicht bemerkt. Aber Achtung: Manchmal kann auch das ein fieser Trick der Polizeischergen sein! Nach dem Motto: "Sie fahren barfuß Auto? Und Sie bezahlen bereitwillig die Buße? Für etwas, das gar nicht verboten ist? Das ist verdächtig! Also: Kofferraum auf!"

Im Oktober wurde ich ja barfuß in Mülhausen von der Polizei aufgegriffen, auf der Wache verhört, dann ins Krankenhaus gefahren usw. Wenn ich stattdessen bei Rot eine Ampel überquert hätte, und zwar mit Schuhen und langen Hosen und ein Polizist hätte mich erwischt, dann hätte ich eine Buße bezahlen müssen und hätte vielleicht zehn Minuten Zeit verloren. So habe ich zwar keine Buße bezahlen müssen, jedoch einige Stunden Zeit verloren. Wenn ich verlorene Zeit mit meinem Gehalt in Relation setzen würde, dann wäre mein finanzieller Schaden beim verbotenen Überqueren einer Ampel niedriger als beim nicht verbotenen Barfußlaufen und Tragen nicht allzu winterlicher Kleidung. Aber da ich durch die Polizeischikanen in Mülhausen nicht zu spät am Arbeitsplatz erschien und somit auch keine Lohneinbußen hatte, kann ich so nicht rechnen.

So ganz gegessen ist mein barfüßiger Aufenthalt in Mülhausen immer noch nicht. Soll heißen: Die Rechnung für den Krankenwagen habe ich immer noch nicht bezahlt - und ich werde es auch weiterhin nicht tun. Der erste Schrieb kam im Dezember. Im Dezember wurde auch ein zweiter Schrieb verfaßt, der jedoch erst im März bei mir ankam. Und im Februar wurde ein dritter verfaßt, der wenige Tage vor dem zweiten mich erreichte. Solche Irrwege macht die Post, wenn mein angeblicher Wohnort "Otingen" statt Zofingen lautet. In der letzten Mahnung wurde mit "Gerichtsverfahren" gedroht, zumindest interpretiere ich das daraus, nachdem ich mit dem Wörterbuch versucht habe, das französische zu übersetzen (in der Schule hatte ich kein französisch). Ich glaube aber nicht, daß wegen lumpiger ~44 Euros irgendwer ein Gerichtsverfahren einleiten wird. Und wenn schon, dann wären allein die Fahrkosten nach Mülhausen höher.

Schöne Grüße

Michael aus Zofingen


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