Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)
Hi Markus!
Vielen Dank für Deine nette und ausführliche Antwort!
Du hast Recht, genau so werde ich vorgehen und auf dem Anhörungsbogen, den sie mir zuschicken, werden ja vermutlich schon die Namen der beiden Polizisten eingetragen sein, da sie ja die Zeugen bzw. "ausführenden Beamten" waren.
Ich werde Stephan natürlich auf jeden Fall auch als Zeugen angeben und er sagte bei der Heimfahrt auch ziemlich verärgert über deren Verhalten, dass er ja schließlich Zeuge sei und schon sein Wörtchen mit zu reden hätte!
Du hast übrigens Recht: es war auf der Neu-Ulmer Seite, also Bayern und das Kennzeichen muss demnach NU sein, denn die Neu-Ulmer haben NU, das weiß ich seit meinem ersten Besuch bei Stephan und er sagte mir ja auch, dass die Ulmer, also Baden-Württemberger Polizei das Tübinger Kennzeichen hat, zumindest in diesem Bezirk Baden-Württembergs.
Ich habe privat einen etwas älteren Polizisten kennen gelernt, er ist sicher schon ein paar Jahrzehnte im Amt und macht, wie er sagt, meist Lkw-Kontrollen und begleitet Schwertransporte.
Ich fuhr 4 Wochen täglich barfuß zu dieser Familie und natürlich kamen wir auch auf dieses Thema zu sprechen und er versicherte mir ebenfalls, dass es nicht verboten und auch keine Ordnungswidrigkeit sei und, dass nur für Lkw-Fahrer ein Sonderrecht gelte.
Genau das, was ich eben Dank dieses Forums auch schon wusste, er nannte mir dabei sogar Paragraphen, die ich jetzt natürlich leider nicht mehr weiß.
Du hast Recht, ich werde dem Anhörungsbogen auch gleich einen Widerspruch beifügen oder soll ich diesen lieber per Einschreiben-Rückschein separat abschicken? Ich denke, das ist wohl das Beste, ansonsten werde ich beides zusammen per Einschreiben-Rückschein abschicken!
Ich werde im Falle, dass etwas kommt, auch mal diesen Polizisten anrufen und ihn um den maßgebenden Auszug aus dem Verkehrsgesetz bitten, den ich meinem Anhörungsbogen dann beifügen kann.
So erkennen sie, dass ich mich bestens informiert habe und mein Wissen darauf bezogen sogar noch mit einem Auszug aus den entsprechenden Gesetzen unterstreiche.
Ziemlich sicher würden sie spätestens dann das Verfahren einstellen und ich müsste nicht den Rechtsschutz meiner Versicherung, bei der ich alle Versicherungen habe, in Anspruch nehmen!
Naja, hoffen wir das Beste.
Liebe Grüße,
Andi