Zweites Mal in Ulm. (Hobby? Barfuß! 2)

Ulrich (Berlin) @, Stammposter, Saturday, 31.03.2007, 17:08 (vor 6384 Tagen) @ Andi35

Hallo

Jörg:
Ich hätte sie nach der Stelle in der StVO gefragt.

Das hätte ich auch getan.

Andi:
Naja, Du weißt ja, wie das ist: man wehrt sich zwar, aber will, auch wenn man Recht hat, die Sache nicht auf die Spitze treiben und die Polizisten noch mehr verärgern, denn sonst prüfen sie unter Umständen auch noch den Auspuff, die Reifen oder die Beleuchtung und finden vielleicht eine verschmutzte Stelle am Scheinwerfer etc., Du weißt ja, was ich meine. ;-D

Naja, man ist natürlich in einer besseren Situation, wenn das Auto in Ordnung ist. :-)

Andi:
Sicher füllten sie aber nur das Formular aus, das ich unterschreiben sollte, was ich nach kurzer Verneinung aber unterschrieb.
Der Grund war der, dass ich den Verkehrsverstoß, der nach meiner Argumentation keiner ist, darum auch nicht unterschreiben wollte.
Darauf meinten sie, es bezöge sich ja nur auf die Tatsache, dass ich barfuß gefahren sei unabhängig davon, ob das Barfußfahren an sich eine Ordnungswidrigkeit oder was auch immer sei!

Da hätte ich mich wohl geweigert zu unterschreiben. Da sie zu zweit waren, hätten sie ohnehin gegenseitig deine Barfüßigkeit bezeugen können. Wozu also eine Unterschrift? Hast du dir wenigstens in aller Ruhe durchgelesen, was du da unterschrieben hast? Was sie dir über diesen Wisch erzählt haben, ist nämlich im Ernstfall völlig uninteressant. Es kommt darauf an, was auf dem Papier steht.
Vielleicht hast du ja von irgendwelchen als Polizisten verkleidete Gaunern ein paar Heizdecken gekauft? :-D
Jedenfalls kann dich keiner zwingen etwas zu unterschreiben, dass du nicht unterschreiben möchtest. Das kann man dir auch sicher nicht als Widerstand auslegen.

Jörg:

Ich hätte da nicht nachgegeben sondern mal geschaut, was die Herren so machen, wenn man barfuß weiterfährt. Sie hätten Dich wohl kaum erschossen :-).


Andi:
Nein, klar, aber ich wollte nicht noch mehr für Aufregung und Widerstand sorgen, es hätte die Sache dann vermutlich nur noch schlimmer gemacht!

Du hast doch gar keinen Widerstand geleistet, und barfüßiges Autofahren als Widerstand gegen die Staatsgewalt zu werten wäre schon sehr gewagt.

Andi:
Dann wäre unter Umständen, trotz meinem Recht, vielleicht ein Widerstand gegen die Staatsgewalt/gegen Beamte als ausführende Kraft dazu gekommen, denn Recht haben und Recht bekommen sind ja leider auch immer zwei Paar Schuhe. So komme ich sicher noch zu meinem Recht, aber dann hätte es vielleicht anders ausgesehen.

Andererseits hast du auch Recht, wenn du den Weg des geringsten Widerstands gehst, also einfach deren wünsche erfüllst und von solchen Leuten rasch wegkommst. Das war sicher das vernünftigste, auch wenn es nicht nötig war. Sicher war es aber auch die zeitsparendste Variante.

Jörg:
In solchen Schuhen wie von Dir beschrieben würde ich mich auch nicht sicher beim Autofahren fühlen.

Andi:
Nein, das ist echt kein Problem, glaube mir, wenn Du sie tragen würdest, würdest Du es merken, es sind keine "versenschlappernde" Latschen, man hat durch die drei Schnallen wirklich einen sehr guten Halt, ich fuhr ja wie geschrieben schon mehr als ein Jahrzehnt damit und das problemlos!

Dennoch werden solche Schuhe nun wirklich als ungeeignet bezeichnet. da ist es besser barfuß zu fahren.

Jörg:
Ich würde auch keine unberechtigte Strafe zahlen. Auf der anderen Seite ist immer zu befürchten, daß irgendwann mal ein Präzedenzfall so weit geht, daß barfüßiges Autofahren tatsächlich mal verboten wird, weil er zu falschen Zeit vom falschen Richter am falschen Gericht behandelt wird :-(

Auch bei einm Präzedenzfall müssen die Richter einen entsprechenden Paragraphen benennen können, und die werden immernoch von den Regierungen und nicht von den Gerichten gemacht. :-)

Jörg:

Solange lassen wir uns das barfüßige Autofahren aber nicht von schlecht ausgebildeten bzw. informierten Polizisten vermiesen!

Dem schließe ich mich auch gerne an. :-)

Viele Grüße

Ulrich


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