Sachte sachte oder: Demokratie, bitte! (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Markus,
Zu dieser Meinungsäußerung-Problematik ist zu sagen: Die Betreiber des HBF als Private, als nicht-staatliche Stelle, sind an Grundrechte nicht unmittelbar gebunden, denn Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat (und teilweise Teilhaberechte). Zwar ist eine mittelbare Drittwirkung von Grundrechten auch unter Privaten anzuerkennen, jedoch kann diese Drittwirkung sich nur dort entfalten, wo es "Einbruchstellen" der Grundrechte in das Privatrecht gibt, bei so genannten unbestimmten Rechtsbegriffen.
Dazu vertrete ich eine ganz andere Meinung!
Recht ist kein Selbstzweck, sondern ist dazu da, das Zusammenleben der Menschen zu regeln und in gedeihliche Bahnen zu lenken. Da die Grundrechte fundamentale Menschenrechte sind, entfalten sie selbstverständlich eine unmittelbare Drittwirkung und gelten somit auch in privatrechtlichen Beziehungen. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches volkstümlich auch als "Antidiskriminierungsgesetz" bezeichnet wird, zielt eindeutig in diese Richtung, lautet doch § 1 AGG:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Es wird also in kurzer und knapper Form auf eine ganze Reihe anerkannter Grundrechte Bezug genommen. Auf das Recht zum Barfußlaufen ist das AGG zwar nicht anwendbar, aber gegenüber verbohrten Barfußfeinden nehmen wir selbstverständlich unser Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG in Anspruch, welches erst da zurücktreten muß, wo andere Rechte stärker sind wie etwa das Hausrecht eines verbohrten Bartfußgegners, der keine Barfüßer in seinen Räumlichkeiten haben will.
Da ist es doch eine bemerkenswerte Inkonsequenz, wenn du dem eminent wichtigen Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, welches niemandem schadet, diese Drittwirkung versagen willst.
ich als Nichtjurist würde mal meinen dass ihr beide irgendwo recht habt. Du schreibst doch selbst dass das Hausrecht (im Bezug aufs Barfußlaufen) die Grundrechte einschränken kann. Und in einem Internetforum gilt doch das Hausrecht d.h. der Forenbesitzer kann selbst oder delegiert auf die Admin sein Hausrecht wahrnehmen. Er kann Beiträge löschen oder Benutzer sperren ja er kann sein Forum auch komplett schließen wenn er will. Falls hier Admin-Wahlen stattfinden sollten muss der Hausherr zustimmen. Fordern können wir es hier nicht. Auch keine freie Meinungsäußerung denn die unterliegt ebenso dem Gutdünken der Admin bzw. des Hausherrn. Und: ich finde es eigentlich relativ gut wie es momentan läuft bin auch mit der derzeitigen Foren-Admin zufrieden nachdem jetzt der unsägliche MOB gesperrt wurde. Und freie Meinung kann man doch momentan hier problemlos äußern. Übrigens sollte man das Forum auch nicht zu verbissen sehen denn Jay hat schon recht mit seinem gelungenen Partyvergleich. Und einen besseren "Gastgeber" in Bezug auf Barfußforen kenne ich auch nicht als dieses Forum
Grüße
Rainer