Barfuß im Jugendcamp (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Friday, 21.03.2008, 16:52 (vor 6023 Tagen) @ Ulrich (Berlin)

Es darf aber keinesfalls sein, dass der Eindruck entstehen kann, dass wir von Hobby? Barfuß! Jugendcamps mit KZs vergleichen!
Noch etwas: Jugendcamps mit KZs zu vergleichen, egal ob light oder nicht, halte ich für völlig daneben. In solche Jugendcamps gelangen nur Jugendliche, die Straffällig geworden sind und sie werden es auch überleben. In KZs kamen die Menschen dagegen zu Unrecht und sie hatten auch nur ganz schlechte Überlebenschancen. Ein Vergleich dieser Institutionen miteinander ist daher völlig inakzeptabel!
Viele Grüße
Ulrich

Dieser Vergleich stammt nicht von "uns", sondern besteht bereits, wie Dominik R. richtig schrieb, und auch ich lehne solche "Jugendcamps" als "Besserungsanstalt" auf's Schärfste ab (während meines Jurastudiums, welches nun auch schon rund 20 Jahre zurückliegt war übrigens "Kriminologie, Jungendstrafrecht und Strafvollzug" meine Wahlfachgruppe, und in meiner Examenshausarbeit (Erstes Staatsexamen) ging es um ein kriminologisch- jugendstrafrechtliches Thema. Über "Jugendcamps" sprach damals noch niemand; erst in unserem Jahrhundert habe ich solche zur Kenntnis genommen. Sie stammen wohl ursprünglich aus den USA und wurden dort als "kurze" Alternative zu einer längeren Gefängisstrafe angeboten. Dort herrscht fürchterlicher Drill, und die bei uns nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 GG unantastbare Würde des Menschen wird dort mit Stiefeln getreten. Den Willen und die Persönlichkeit des Menschen mit Gewalt zu brechen, ist aber ganz sicher kein geeignetes Mittel, diesen zu einem besseren Menschen zu machen.

Das deutsche Jugendstrafrecht bietet ein reiches und bewährtes Repertoire an Erziehungsmaßregeln (§§ 9 bis 12 JGG), Zuchtmitteln (§§ 13 bis 16 JGG) und Jugendstrafe (§§ 17, 18 JGG). Letztere ist "ultima ratio" und sollte es auch bleiben, wobei 10 Jahre als Höchststrafe durchaus genügen. Weitere Verschärfungen der bestehenden Gesetze sowie die Einführung neuer, entwürdigender Sanktionen sind abzulehnen, weil sie auf der derzeit herrschenden Linie der Entliberalisierung der Gesellschaft, die sich immer mehr von einer freiheitlichen zu einer autoritären entwikkelt, liegt. Es muß auch unbedingt bedacht werden, daß Kriminalität, und gerade auch Jugendkriminalität, gesellschaftliche Ursachen hat!

Barfuß,
Markus U.


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