Aber nicht so! (Hobby? Barfuß! 2)
Daraus folgt, daß auch Markus (Oberbayern) gemäß Art. 5 Abs. 1 GG das Recht hat, hier zu schreiben
Hallo Markus,
ich glaube nicht, dass du das Grundgesetz hierauf anwenden kannst - dies ist schliesslich ein privates Forum.
Ich habe zum Beispiel letzte Woche auf der Homepage eines bekannten Elektrorasiererherstellers in der Unterabteilung "Produktbeurteilung" eine tlw. negative Bewertung abgegeben, die - natürlich - nicht veröffentlich wurde. Im Gegensatz zu den nur positiven Postings.
Ärgerlich, aber war 1. zu erwarten, und 2. sicher rechtens...
Oder kann ich hier mit dem Grundgesetz auf freie Meinungsäusserung drohen ?