Law & Order-"Firmen" mit Outfit-"Weisungskompetenz" (Hobby? Barfuß! 2)

Jay @, Stammposter, Saturday, 02.02.2008, 08:59 (vor 6075 Tagen) @ Tina und Guido

niemand hat das recht irgendjemandem das barfußlaufen zu verbieten...weil es nicht gesetzlich verboten ist...von ausnahmen wie sicherheitsschuhpflicht auf baustellen z.b. mal abgesehen...das waren bestimmt schwarze sheriffs...die meinen sowieso sie seien sowas wie ne hilfspolizei..dabei dürfen sie nicht mal jemanden anfassen....

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Hi Tina, hi Guido,
überrascht war ich, von euch & von Engel zu hören, daß die Schwarzen Sheriffs offenbar nicht nur auf München begrenzt waren. In meiner Studentenzeit war das Risiko zwar extrem gering, in U- & S-Bahnschächten oder in den Zügen selbst angepöbelt oder zusammengeschlagen zu werden, jedoch gab es tatsächlich eine Schläger-Organisation, die von der ursprünglichen Rechtsgrundlage dazu eingesetzt war, das in der "Benutzungsordnung" dieser Schächte verbotene Betteln etc. zu unterbinden - indem sie gegen Mitternacht Obdachlose 'rauswarf (die dann in extremeren Winternächten zuhauf erfroren).

Offiziell hieß die Fa. "CARL WIEDMAYER HONOR ET IUSTITIA" (die letzten 3 Worte auf dt.: Ehre & Gerechtigkeit[!]) & nahm 1/2 DIN A4-Format in den Gelben Telefonbuchseiten ein (deutet auf gute Finanzlage hin).

Die Schwarzen Sheriffs waren berüchtigt & gerieten regelmäßig in die Presseschlagzeilen, weil sie auch je nach Laune völligen Willkürterror gegen outfit-mißliebige Fahrgäste ausübten & ihren Befehlen selbstverständlich auch mit Brachialgewalt Geltung verliehen (interessierte die gar nicht, ob jemand eine Fahrkarte hatte).

Ich war mit folgendem Konzept auf ein Zusammentreffen mit ihnen vorbereitet: Ultraruhig bleiben & nach den genauen §§-Nummern fragen, gemäß denen ich nicht S/U-Bahnhofaufenthalts"fähig" oder zugbeförderungs"fähig" sei. Sodann sagt man: "Überlegen Sie sich gut, was Sie machen. Es ehrt mich, wenn Sie sich nachträglich von der Leistungsfähigkeit meiner Rechtsanwälte überzeugen wollen."
Zum Einsatz kam es nicht, weil ich tatsächlich noch nie live einen Herrn von den SS gesehen habe, es ist unerprobt. Dies dürfte aber nur daran gelegen haben, weil ich selten mit den 'Öffentlichen' fuhr.

Bei größeren Eingriffen in den Way Of Life durch solche privaten Erweiterungs-Aspiranten des staatlichen Gewaltmonopols empfiehlt sich aber auf jeden Fall eine anwaltliche Prüfung. Evtl. läßt sich Verdienstausfall einklagen, wenn Termine durch Einschreiten solcher Zucht- & Ordnungshüter versäumt wurden.

Gibt´s die SS immer noch? Im Münchner Telefonbuch standen sie schon wenige Jahre später nicht mehr. Das Theater in der Presse war nämlich derart groß, daß eine Diskussion losbrach, daß auch reguläre Polizisten Namens- & Dienststellenschilder zu tragen hätten, damit man weiß, von wem man z. B. wg. BF des Platzes verwiesen wurde. Sie wurde von der Obrigkeit abgewürgt.

Das von mir für möglich gehaltene Szenario ist übrigens tatsächlich schon eingetreten, & zwar bei Andreas aus Stuttgart. Man wundert sich, welchen Ermessensspielraum sich solche 1/2- oder vollprivaten Hilfsorgane für [Sicherheit & Ordnung] eigentlich zubilligen. Andreas' BFigkeit sei "eine Zumutung für die anderen Fahrgäste", deswegen könne er nicht einsteigen. Man war bereit, dies gewaltsam zu verhindern.
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....aber sie spielen sich auf als wären sie die größten...

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Das tun sie in der Tat. Der Unterschied zwischen Polizisten & Schnellausbildungs-Corporate-Sittenwächtern besteht darin, daß Polizisten nach der Begrüßung schnell Tacheles über konkrete Tatbestände reden, sie wissen i. d. R. einigermaßen systematisch über die §§ Bescheid, die sie da 'anwenden'.
Die Träger von Uniformen nach Phantasie haben ein anderes Auftreten. Sie vermischen häufig Vorschriften-Wirklichkeit & Wunschdenken "ich hab' jetzt keine Zeit & weiß den § jetzt grad' auf die Schnelle nicht, aber BF autofahren ist verboten", tun sehr beschäftigt & gestreßt, erscheinen jovial [Kein Gruß], "konnst ned les´n?" [Deutung mit dem Finger auf das Parkverbotsschild], ich antworte dann "Nein! Bin Analphabet!" (mal sehen, was passiert)...

Insgesamt hat man es hier mit absolutem PÖBEL zu tun.

Schon mehr als 1x habe ich die Spezialdetektive für Parkverstöße nach meinem Einstieg das Walky Talky benutzen sehen, das sie mit der authentischen Polizei verbindet. Der Inhalt der Nachfrage war klar: Kennzeichen durchgegeben, bin Zeuge, darf denn der das? [Sie sind übrigens ganz stolz auf die in "meiner" Stadt gegebene Zeugen-Nominierbarkeit für Handy-Telefonate bei laufendem Motor & sehen sich in dieser Rolle auch bei BF am Steuer].
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Gruß
Guido

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Freundliche BF-Grüße bitte auch an Tina von Jay, der eure Beiträge (eintretend für Freiheit, Bürgerrechte & Gerechtigkeit) sehr gerne liest (siehe auch meine Replik in gleicher Sache auf Engel).


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