Hexenschuss (Hobby? Barfuß! 2)
Hallo Alle,
ich bin aufgund folgenden Vorfalls auf Euer Forum gestoßen,und es interessiert mich Euere Meinung,b.z.w. wie Ihr reagiert hättet.
Aufgrund eines schweren Hexenschusses war ich Mitte Dezember bei Temeperaturen um minus 3 grad nicht in der Lage mich zu bücken, konnte daher nur eine kurze Radler Leggin und auch keine Sockenanziehen, war somit ungewollt barfuss, ok Flip-Flops trug ich noch, ansonsten aber Beine und Füße vollkommen nackt.
So kam ich nachdem ich eine Spritze bekommen habe vom Artzt und musste dennoch in der Stadt einige Erledigungen machen.
Passanten diemich so sahen alamierten die Polizei, mir wurde am dortigen Hauptbahnhof Hausverbot erteilt, auch durfte ich so bekleidet mich nicht weiter in der Stadt aufhalten.
War dieses Verhaalten ok ?
Gruss Dani.
Hi Dani,
was Du da berichtest, befremdet mich. Ich bin noch niemals von der Schutzpolizei kontrolliert worden, wenn ich im winter barfuß oder in Flipflops oder barfuß unterwegs war, und auch auf Bahnhöfen gab es nie irgendwelche Probleme, obwohl man gerade dort immer auf Uniformierte (Polizei, Wachschutz etc.) trifft. Ich habe mich schon des öfteren gefragt, warum manche der hier Schreibenden Haarsträubendes berichten, während sich mein eigener "Barfuß- Alltag" demgegenüber ausgesprochen schlicht und unspektakulär ausnimmt. Sonderbare Blikke oder erstaunte Bemerkungen sowie die "berühmte" Frage "Ist Ihnen nicht kalt?" kommen immer vor (manches nehme ich auch nicht wahr, da ich meist nicht daran denke, daß ich barfuß bin), aber damit hat es auch schon sein Bewenden.
Die einzige Erklärung, die ich für solche Unterschiede im Erleben habe, ist neben regionalen Gegebenheiten (ich weiß nicht, wo sich Dein Erlebnis zugetragen hat) die Art und Weise des Auftretens. Wer selbstsicher und ohne jede falsche Scham barfuß geht, wirkt irgendwie "echter" auf seine Umgebung, also nicht verwirrt oder sonstwie hilfsbedürftig (ich weiß ja nicht, inwiefern man Dir Deinen steifen Rükken angemerkt hat). Wenn man dazu noch irgendwie "tough" rüberkommt, traut sich mancher auch nicht so recht an einen ran.
Dich des Hauptbahnhofs zu verweisen, war sicher rechtswidrig, solange Du nicht irgendwie (etwa durch Betteln, Drögeln oder Kampieren) gegen die öffentliche Ordnung verstoßen hast. Daß man Dir sogar untersagt hat, Dich so bekleidet in der Stadt aufzuhalten, entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit.
Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.