Hexenschuss (Hobby? Barfuß! 2)

Engel, Stammposter, Thursday, 31.01.2008, 03:55 (vor 6077 Tagen) @ Dani

Waren das etwa normale Polizisten?
Wenn ja, haben die schon mal gar kein Recht Dir das betreten (egal wie Du rum läufst) des Bahnhofs zu verweigern. Denn in Deutschland sind Bahnhöfe immer noch Bundesgebiet und fallen somit nicht unter die Zuständigkeit der Landespolizei.
Wenn schon jemand eine solche Verweigerung ausprechen darf, dann ist es die BGS (was ja eine Bundespolizei ist), oder wie Jay schon angemerkt hat, Der sog. "Bahnhofsvorsteher". Allenfalls wäre in Ausnahmefällen noch der Zoll dazu berechtigt.
Und zu dem Verbot die Stadt so zu betreten kann man in Deinem Fall ja fast von verhinderter Hilfeleistung sprechen, denn Du warst ja nur zum Zwecke der ärztlichen Behandlung überhaupt in dem "Aufzug" in der Stadt unterwegs. Das nächste mal lässt Du Dich mit nem Krankenwagen (oder zumindest nem Taxi) zum Arzt fahren und schickst den netten Beamten die Rechnung dafür :-).
Also freiweg das nächste mal wieder so in die Stadt. Denn solange unsereins weiterhin mit soviel Hingabe kontrolliert und schikaniert wird können derweil an anderen Ecken wenigstens die Dealer, Betrüger, und Taschendiebe in Ruhe ihren Unterhalt verdienen. :-)

In diesem Sinne

Gruß Engel


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