Hexenschuss (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Thursday, 31.01.2008, 14:40 (vor 6076 Tagen) @ Engel

niemand hat das recht irgendjemandem das barfußlaufen zu verbieten...weil es nicht gesetzlich verboten ist...von ausnahmen wie sicherheitsschuhpflicht auf baustellen z.b. mal abgesehen...das waren bestimmt schwarze sheriffs...die meinen sowieso sie seien sowas wie ne hilfspolizei..dabei dürfen sie nicht mal jemanden anfassen....aber sie spielen sich auf als wären sie die größten...
Gruß
Guido


Das ist klar.
Ich meinte nur das die Landespolizei nicht mal das Recht hätte nen Straftäter o.ä. im Bahnhof zu belangen, sie müssten die Kollegen von der Bundespolizei rufen.
Von den sog. Hilfsscheriffs will ich mal garnicht reden, gib jemand ne Marke und er nützt es aus. Das sieht man schon an unserem "Strafzettelverteiler" hier im Ort. Dem musste man auch erst mal beibringen wer eigentlich sein Gehalt bezahlt.

Hi Guido und Engel,
Polizeigesetze sind zwar Landesgesetze und daher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, aber allen gemeinsam ist, daß sie die Aufrechterhaltung von Sicherheit & Ordnung bzw. die Gefahrenabwehr als Aufgabe der Polizei definieren. Die Polizei hat also bei Staftaten und Ordnungswidrigkeiten einzuschreiten sowie dann, wenn jemand sich oder andere im schuldunfähigen Zustand gefährdet. Da Barfußlaufen im Winter jedoch keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung darstellt, darf die Polizei nur dann einschreiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, daß die barfüßige Person nicht eigenverantwortlich handelt, also beispielsweise verwirrt, aus einer Anstalt ausgebüxt oder einer Straftat zum Opfer gefallen ist oder so.

Barfüßige Wintergrüße,
Markus U.


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