Genau das passiert, was Du immer prophezeit hast (Hobby? Barfuß! 2)

Manfred (Ten), Stammposter, Monday, 23.04.2007, 18:22 (vor 6426 Tagen) @ Oliver S.

@Manfred: Ich denke allerdings, dass in der StVO nicht deshalb ein Barfuss-Verbot fehlt, weil der frühere Gesetzgeber der Meinung war, dass das ungefährlich ist, sondern nur deshalb, weil überhaupt niemand auf die Idee gekommen ist, dass jemand ohne Schuhe Auto fahren könnte.
Oliver S.

Ja, richtig .
Ich habe mich vielleicht auch etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich wollte damit sagen, dass das Gesetz wohl sicher nicht meinte (eben weil der Fall "barfuss" ausserhald der damaligen Vorstellung war):
"Sie haben beim Autofahren gefälligst Schuhe anzuziehen!"
Sondern eigentlich GEMEINT war: "Die angezogenen Schuhe müssen zum Fahren GEEIGNET sein"
Analog: Nebelleuchten sind nicht explizit vorgeschrieben, aber WENN sie montiert sind müssen sie jederzeit funktionieren (und ein Prüfzeichen tragen :-).
Umkehrschluss: Wenn der TÜV sie prüft und evtl. beanstandet heisst das nicht automatisch dass überhaupt welche dran sein müssen
Manfred.


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