Etwas für die Autofahrer (Hobby? Barfuß! 2)
...strenggenommen läßt sich die Version des Berufungsgerichtes folgendermaßen zusammenfassen:
"Das Amtsgericht hat sehr sachgerecht und richtig geurteilt, aber leider entspricht das Urteil nicht derzeit geltendem Recht & Gesetz und kann daher keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber möge bitte das Gesetz ändern, damit Autofahrer ohne Schuhe endlich zu einer saftigen Geldbuße, die sie verdient haben, verdonnert werden können."
Hoffen wir, daß der Gesetzgeber diesbezüglich untätig bleibt!
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.
Ja, ich fürchte Du hast recht. Aber wie ich weiter unten schon mal ausgeführt habe müsste doch in diesem Falle dann zwangsläufig auch definiert werden wie autogerechte Schuhe ausgestaltet sein müssen (also z. B. eine Typprüfung mit amtlicher Prüfnummer eingeführt werden), sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Wer z. B. schon mal Ledersohlen bei Nässe "erfahren" hat, der weiss dass Glatteis dagegen fast griffig ist...
Ich glaube aber, dass bei der Erstellung dieses Gesetzes damals überhaupt nicht an "barfuss" gedacht wurde (weil das selbstverständlich ungefährlich ist), sondern gemeint war: WENN Schuhe, dann solche die nicht die Gefahr des Abrutschens/Hängenbleibens oder Umknickens heraufbeschwören:
Aber das Gesetz stammt noch aus einer Zeit, als diese noch mit Logik gemacht wurden und und mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar waren.
Dieses Horrorbeispiel für einen aktuellen Text den niemand mehr versteht hatten wir ja gerade zur Abschreckung.
Meine Schwiegermutter (Juristin) sagte mir, dass es zu ihrer Studienzeit einen Grundsatz gab, den schon Jurastudenten lernen, nämlich dass ein Gesetz im Falle des Falles darauf zu hinterfragen ist, was der Gesetzgeber eigentlich damit überhaupt bezwecken wollte, damit es sich nicht womöglich bei der Anwendung ins Gegenteil verkehrt.
(Ich hoffe Ihr seid wieder gut (und mit vollem Fässchen ) daheim angekommen!)
BF-Grüsse
Manfred