Etwas für die Autofahrer (Hobby? Barfuß! 2)
Hi,
über das Urteil, welches ich sorgfältig gelesen habe (auf eine eingehende Überprüfung der angeführten Fundstellen aus Rechtsprechung & Literatur habe ich freilich verzichtet), kann ich mich nicht freuen, denn es bestätigt zwar, daß barfüßiges Autofahren nach DERZEIT GELTENDEM RECHT nicht verboten ist, hält das Fehlen eines solchen Verbotes aber für einen Mißstand, dem "abgeholfen" werden sollte.
Fassen wir zusammen:
Ein Amtsgericht hatte einen Kraftfahrer, der unbeschuht, wenngleich besockt, ein Kraftfahrzeug lenkte, zu einer Geldbuße verurteilt, weil es das nach § 23 StVO als ordnungswidrig ansah. Das Berufungsgericht hob das Urteil auf, doch strenggenommen läßt sich die Version des Berufungsgerichtes folgendermaßen zusammenfassen:
"Das Amtsgericht hat sehr sachgerecht und richtig geurteilt, aber leider entspricht das Urteil nicht derzeit geltendem Recht & Gesetz und kan daher keinen Bestand haben. Der Gesetzgeber möge bitte das Gesetz ändern, damit Autofahrer ohne Schuhe endlich zu einer saftigen Geldbuße, die sie verdient haben, verdonnert werden können."
Ich muß somit das Ergebnis meiner bisherigen Recherchen zum Thema "barfuß Autofahren" leicht korrigieren:
Barfuß Autofahren ist nach derzeit geletendem Recht NOCH nicht verboten.
Hoffen wir, daß der Gesetzgeber diesbezüglich untätig bleibt!
Ich sehe freilich schon mit Spannung der nächsten Aktualisierungslieferung meines "Schönfelders" entgegen: Es sind umfangreiche Aktualisierungen unter anderem zum Straßenverkehrsgesetz (StVG) und zur Straßenverkehrsordnung (StVO) angekündigt.
Barfüßige Sommergrüße,
Markus U.