Danke für die Info! (Hobby? Barfuß! 2)
Das Urteil besagt letztlich, dass der Richter kein Verständnis dafür hat, dass barfüßiges Autofahren nicht verboten ist. Somit steht zu befürchten, dass einer der nächsten Verkehrsgerichtstage dieses Thema aufgreifen wird. Und als Empfehlung natürlich Schuhe verpflichtend vorsieht. Vielleicht sollte man schon mal den einen oder anderen Verkehrspolitiker "impfen". Sollte die Politik die Gesetze zu unseren ungunsten verändern wollen, benötigen wir eine Kampagne, um diesen Unsinn zu verhindern.