Danke für die Info! (Hobby? Barfuß! 2)

Lorenz, Stammposter, Friday, 20.04.2007, 21:12 (vor 6364 Tagen) @ beka

Hallo Bernd,

Es ist zwar ein Qual, als Nichtjurist einen solchen Text zu lesen, aber immerhin stimmt er mit der Rechtsauffassung überein, die sich in diesem Kreis durch regelmäßiges Wiederkäuen dieses Themas herausgebildet hat. Nach der StVO kann man das Barfußfahren nicht bestrafen -- und die Unfallverhütungsvorschrift, die den Berufskraftfahrern Schuhe vorschreibt, ist kein Gesetz. Sie kann aber arbeitsrechtliche Bedeutung haben, denn Sicherheitsverstöße dürfen disziplinarisch geahndet werden.

Barfuß Autofahren ist Gewohnheitssache -- im Winter stelle ich immer wieder fest, wie unsicher ich mit Schuhen bei der Bedienung der Pedale bin. Aus meiner Verantwortlichkeit als Fahrer heraus muss ich nach Möglichkeit barfuß fahren, denn damit bin ich wesentlich sicherer! Ich finde es großartig, dass hier die Straßenverkehrsordnung der persönlichen Verantwortung ausreichend Raum lässt!!!

Barfüßige Grüße von Lorenz


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