Markus hat schon recht .@bix (Hobby? Barfuß! 2)
Für mich läuft das dennoch unter "Hausrecht", und wenn ich der Meinung bin, rotharige Männer betreten meine Wohnung nicht, dann ist das eben so. Grundlos oder nicht.
Es ist aber dennoch ein Unterschied ob es sich um deine Privatwohnung handelt oder um quasi öffentlichen Raum (von der Steuerfinazierung will ich jetzt gar nicht mehr reden)
Und wenn du grundsätzlich Rothaarigen (oder Behinderten oder sonstwem) den Zutritt in deine Wohnung verweigerst und das lautstark verkündest wäre das zwar möglicherweise eine Beleidigung, ist aber trotzdem was anderes als wenn das z. B. der Leiter einer Behörde für seine Räume machen würde.
(Ich weiss, der Vergleich hinkt etwas wie jeder Vergleich, aber das wäre eben AUCH eine andere Dimension...)
Kein hungerndes Kind der Welt wird satt wenn wir eine Barfußerlaubnis im Schloss XY erkämpfen...
Was ist denn das für eine Logik ?????
Schliesst das eine das andere aus ?
Dann kannst du ja gleich jede Ungerechtigkeit hinnehmen, denn hungernde Kinder wird es wohl (leider !) immer geben.
BF-Grüsse
Manfred