Irgendwo gehen bestimmte Ansprüche zu weit (Hobby? Barfuß! 2)

Tiziana, Stammposter, Tuesday, 20.03.2007, 12:31 (vor 6461 Tagen) @ Jay

Hi Jay,

Ich habe einen Industriekunden in Denklingen, der fordert, daß Autos auf dem Firmengelände so geparkt werden, daß sie ihre Abgase beim Starten nicht gegen eine Gebäudewand blasen, die sich dann (angeblich) grau färbt. Dafür habe ich noch Verständnis, ich tu' ihm den Gefallen.
Wenn mir jedoch jemand Vorschriften macht, wie ich auszusehen habe, ist diese Grenze überschritten. BF ist bei mir (heute outdoor übrigens nicht) integraler Bestandteil des gesamtäußeren Erscheinungsbildes, er könnte von mir genauso verlangen, mich von meiner langen Matte zu trennen. Genausogut könnte er mir vorschreiben, welche Automarke ich zu fahren habe.

Es kommt m. E. nicht eher auf das Barfußverbot per se an, sondern vielmehr auf die Begründung dafür.
Eine nachvollziehbare Begründung kann ich durchaus akzeptieren.
Ich konnte z.B. die beiden jungen Wärterinnen in der Wartburg einigermaßen verstehen, die mich freundlich gebeten haben, meine Schuhe anzuziehen: Als neu Eingestellte kannten sie sich mit der Hausordnung noch nicht so gut aus und hatten deshalb Angst, etwas verkehrt zu machen, weswegen sie ihre Vorgesetzten würden anrüffeln können.
Ok, sie hätten auch fragen können, aber, ich fand es trotzdem nicht so schlimm, dass sie ihr Unwissen zugegeben haben.
Dagegen war die Ausrede des extrem unfreundlichen Wärters in der Neuen Pinakothek, ich würde mit dem Schweiß meiner Füße den Parkettboden verfärben und somit beschädigen, schön krass und lächerlich. Es ist vielmehr das Gegenteil wahr, d.h. dass die Schuhabsätze ihn zerkratzen und langsam richtig kaputtmachen.
Im Ägyptischen Museum in Turin hat man mir aus Sicherheitsgründen empfohlen, meine Schuhe anzuziehen: Es lagen dort tatsächlich einige Stromkabel auf dem Boden, die hätten gefährlich sein können, nicht eher weil man hätte darauf treten, sondern vielmehr, weil man an deren Schleifen hätte stolpern und mit der Nase auf dem Boden landen können, was bei Schuhtragen viel wahrscheinlicher der Fall ist, weil man da das Kabel nicht fühlen und folglich den Fuß nicht rechtzeitig entfernen kann. Aber da das Treten auf Stromkabel mit nackten Füßen auch tatsächlich gefährlich sein kann, könnte man da die Schuhpflicht auch irgendwie verstehen.

Fazit:
Willkürliches Barfußverbot? Nein, Danke.
Vorsorgliche Schuhtragenempfehlung? Eignung nicht ausgeschlossen!

Ciao
Tiziana
(die bisher viele bayerische Schlösser barfuß besichtigt hat)


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