Markus hat schon recht. (Hobby? Barfuß! 2)
Ich muss Markus recht geben. Ich bin z.B. Nichtraucherin und erwarte, dass in meiner Wohnung nicht geraucht wird. Wer mich besucht geht bitte auf den Balkon. Wer das nicht akzeptiert braucht mich nicht besuchen - und wenn mich deswegen nicht besucht wird das von mir als Grund absolut akzeptiert.
Rauchen ist aber gesundheitsschädlich und verpestet die Raumluft, umso länger, wenn man einen Teppichboden und/oder gepolsterte Möbel oder ein mit Stoff überzogenes Sofa hat.
Ein Nichtraucher kann deshalb schon verlangen, dass in seiner Wohnung nicht geraucht wird.
Aber ein barfüßiger Schlossbesucher verursacht keine Schäden, es sei denn, er würde die Exponaten absichtlich beschädigen, was auch bei einem Schuhträger der Fall sein könnte. (Der Blödmann, der vor einigen Jahren den Triton-Brunnen in Rom mit einem Hammer beschädigt hat, trug Schuhe.)
Genauso kann ich z.B. verlangen, dass jemand die Schuhe auszieht wenn er MEIN Wohnzimmer betritt. Und genauso dürfen "Schlossbesitzer" verlangen, dass man Schuhe ANzieht, wenn man IHRE Räumlichkeiten betritt.
Das stimmt, aber es dürfte nur für die privaten Räumlichkeiten gelten, die die Schlossbesitzer bewohnen.
Da ist aber von Räumlichkeiten die Rede, in die die Öffentlichkeit Zutritt hat, und das auch noch gegen Bezahlung einer Eintrittskarte..... Da gehen mir unnötige, unbegründete Maßnahmen etwas zu weit.
Ich kann nachvollziehen, dass Taschen und Rucksäcke bei der Ablage bleiben sollen, denn darin könnten sich für Besucher und Exponaten gefährliche Gegenstände wie z.B. Hämmer, Taschenmesser oder sogar Bomben verstecken, aber wem oder was könnten die nackten Füße eines barfußbegeisterten Besuchers schaden?
Ein Barfußeintrittsverbot ist m.E. nur in extrem seltenen Fällen begründet, und es sollte deshalb am besten auch nur dann eingeführt werden, wenn es wirklich nötig ist, oder?
Ciao
Tiziana