An alle die zu diesem Thema gepostet haben. (Hobby? Barfuß! 2)

Lothar, Stammposter, Wednesday, 10.11.2004, 20:13 (vor 7262 Tagen) @ Booker

Das ist dann auch alles Begründungssache. Schaut Euch den bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog an, dort findet ihr alle Verstöße mit den dazugehörigen Preisen ;-) Man kann in Deutschland soviel falsch machen.........

Jetzt ist alles klar. Dieses Teil umfasst ja fast 500 Seiten. Kein Mensch kann so ein umfangreiches Werk im Kopf haben.
Da kann es dann ganz schnell mal passieren, dass ein Fehler unterläuft.
Und so weit ich weiß gibt es ja dann noch zu den bundeseinheitlichen Gesetzen unterschiedliche Auslegungen und Interpretationen in den einzelnen Bundesländern, da die Polizei ja Ländersache ist.

Das habe ich selber mal bei einer Behörde erlebt, wo ich von Bayern nach Thüringen umgezogen war. Der gleiche Tatbestand war trotz bundeseinheitlichem Gesetz in Bayern gesetzeskonform und in Thüringen gesetzeswidrig, wobei mir dann der zuständige Amtsleiter erklärte, dass in Thüringen das Gesetz unterschiedlich ausgelegt würde und es darauf ankäme, ob der zuständige Sachbearbeiter von einem Kollegen aus Bayern oder aus Rheinland-Pfalz ausgebildet worden ist; in Bayern wäre es legitim, in Rheinland-Pfalz verboten und in Thüringen kommt es darauf an woher der ausbildende Sachbearbeiter kam.

Manchmal treibt der Föderalismus schon seltsame Blüten.

Lothar


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