Beamtenwillkür (Hobby? Barfuß! 2)

Gerhard Z, Tuesday, 09.11.2004, 10:18 (vor 7263 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Hallo zusammen,

für LKW-Fahrer sieht das mitunter etwas anders aus. Da greifen nämlich noch gewisse UVV-Vorschriften der Berufsgenossenschaft, weswegen die meisten LKW-Fahrer wohl schon verpflichtet sind mit festen Schuhen zu fahren.
Ein Bußgeld seitens der Polizei rechtfertigt das allerdings nicht. Ein entsprechender Einspruch sollte hier aber wirksam sein

Gerhard


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