An alle die zu diesem Thema gepostet haben. (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Wednesday, 10.11.2004, 12:57 (vor 7262 Tagen) @ Booker

Hallo Booker,

Gut die Geschichte mit dem barfüßigen Führen eines LKW wird immer ein Problem bleiben. Es gibt nunmal Beamte die diesen Verstoß nach StVZO ahnden. Das ist dann auch alles Begründungssache. Schaut Euch den bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog an, dort findet ihr alle Verstöße mit den dazugehörigen Preisen ;-) Man kann in Deutschland soviel falsch machen.........

Du kennst Dich gut aus, da vom Fach ;-) Mich würde mal interessieren wie Du das siehst ob es z.B. im oben zitierten bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog (wo ist der, hast Du einen Link dazu?) oder einer anderen Verordnung/Gesetz einen Punkt gibt der einen normalen PKW-Fahrer belangen kann wenn er barfuß fährt. Eine neue Diskussion hoffe ich mit meiner kleinen Frage nicht zu beginnen, darüber wurde ja schon ausführlich diskutiert aber die Unsicherheit bleibt. Gibt es also in einer der Verordnungen einen Paragraphen der barfüßiges Autofahren beim normalen (privaten) PKW verbietet bzw. zu Ordnungs- oder Bußgeld berechtigt oder kann man es immer beruhigt auf ein Bußgeldverfahren ankommen lassen sofern man ein entsprechendes Ordnungsgeld nicht bezahlen möchte da unbegründet?
Ich bin bisher selten mal barfuß Auto gefahren und immer mit dem unsicheren Gefühl es könnte doch irgendwie verboten sein.

Barfüßige Grüße
Rainer


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