Beamtenwillkür (Hobby? Barfuß! 2)

Michael aus Zofingen @, Stammposter, Tuesday, 09.11.2004, 07:56 (vor 7263 Tagen) @ Georg

"Die Entschuldigung, Schweißfüße zu haben und deswegen barfuß am Steuer zu sitzen, haben Polizisten einem Lkw-Fahrer auf der Autobahn 4 nicht durchgehen lassen. Die Ordnungshüter schrieben bei ihrer Kontrolle am Mittwochabend eine Anzeige gegen den 43-Jährigen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Der Barfüßige muss künftig festes Schuhwerk tragen - und 25 Euro Bußgeld berappen."

So weit sind wir also schon! Da verlangt bereits ein unwissender Polizist eine Buße für etwas, was gar nicht verboten ist. Darf denn in einem demokratischen Rechtsstaat jeder einfache Polizist Bußen verhängen für Dinge, von denen er lediglich GLAUBT, daß sie verboten sind. Da auch Polizisten bloß Menschen sind und nicht alles auswendig wissen können, nehme ich es keinen Beamten übel, wenn er nicht weiß, ob barfüßiges Autofahren erlaubt oder verboten ist. Aber dann soll er sich gefälligst erkundigen und die Buße erst dann verhängen, wenn er beweisen kann, daß die Sache verboten ist (was ihm in Sachen barfuß Autofahren nicht gelingen wird).

Wann ist die "Amerikanisierung" derart fortgeschritten, daß ein Beamter auch von einem barfüßigen Fußgänger oder Radfahrer ein Bußgeld abverlangen wird? Muß ich allein deswegen eine Rechtsschutzversicherung abschließen, um sich gegen "übereifrige" Gesetzeshüter wehren zu können?

Ein Trost bleibt mir: Wenn es in Deutschland mit der Beamtenwillkür einmal soweit ist, dann habe ich in der Schweiz noch eine "Gnadenfrist" von etwa 5 Jahren!

Kopfschüttelnd

Michael aus Zofingen


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