An alle die zu diesem Thema gepostet haben. (Hobby? Barfuß! 2)

Booker ⌂, Stammposter, Tuesday, 09.11.2004, 20:17 (vor 7263 Tagen) @ Ralf RSK

Hallo Ralf, Hallo in die Runde,

ihr wollt alle tolerant sein........und schießt mit Kanonen auf Spatzen. Ihr schreibt hier von Beamtenwillkür und Rechtswidrigkeiten die durch Beamte begangen werden. Macht mal halblang!

Wie jeder hier im Forum mittlerweile wissen müßte, gehöre ich ebenfalls zu diesen "Bürgern in Uniform" oder in der Umgangssprache auch "Bullen" genannt. Ich habe in meinem Aufgabenbereich sehr viel mit LKW- Fahrern zu tun. Gut, ich hätte in diesem Fall anders gehandelt. Es gibt sicherlich bei einer LKW- Kontrolle wichtigere Dinge zu kontrollieren als sich darüber auszulassen ob der Fahrer nun barfuß fährt oder nicht. Ich habe in meiner Dienstzeit schon viele LKW- Fahrer überprüft die entweder barfuß oder mit Socken ihren LKW fuhren. MIch hat das nie interessiert. Aber Vorschrift ist Vorschrift. Die Kollegen haben weder willkürlich noch rechtswidrig gehandelt. Wie Ralf schon in seinem Posting mitgeteilt hat fangen Bußgelder erst bei 40 EUR an. Polizeibemate können und dürfen vor Ort nur Verwarnungsgelder bis zu einer Höhe von 35 EUR erheben. Bußgelder verhängen Bußgeldstellen. Deswegen heißen die auch so.

Jetzt bin ich sicherlich nicht der typische "Bulle" wie man ihn sich landläufig vorstellt. Mich kotzt selber total an, dass von Polizeibeamten immer mehr erwartet wird, die Bürger "abzuzocken" wie es so schön heißt. Mir geht es enorm auf die Nerven dass sich soviele Polizisten vor diesen Karren spannen lassen und die Menschlichkeit in dem Job immer mehr verloren geht. Wir entwickeln uns immer mehr zu einer extremen Ellbogengesellschaft wo jeder gegen jeden kämpft!

Sicherlich gibt es überall schwarze Schafe, auch bei der Polizei. Die Institution "Polizei" stellt eben nur einen Querschnitt der Bevölkerung dar.

Aber zurück zu den Vorschriften. Die sind bei LKW Fahrern wesentlich enger gefasst. Es gibt da einige Vorschriften mehr als die StVO, StVZO das StVG oder FeV. Es gibt da noch VO EWG 3820/85 und die VO EWG 3821/85, das FPersG (FahrPersonalGesetz) u.v.a. die für den Güterverkehr Geltung haben. Es geht hier schließlich um unserer aller Sicherheit. Man bedenke, so ein "Trucker" fährt mal eben bis zu 40 t Gewicht mit sich herum!! Die Straßen sind völlig überfüllt, täglich passieren Unfälle, oft mit tödlichem Ausgang, weil Fahrer übermüdet sind, oder die LKW in technisch schlechtem Zustand sind. Deshalb wird in diesem Bereich stark kontrolliert.

Gut die Geschichte mit dem barfüßigen Führen eines LKW wird immer ein Problem bleiben. Es gibt nunmal Beamte die diesen Verstoß nach StVZO ahnden. Das ist dann auch alles Begründungssache. Schaut Euch den bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog an, dort findet ihr alle Verstöße mit den dazugehörigen Preisen ;-) Man kann in Deutschland soviel falsch machen.........

Also, keep cool

Grüße

Booker

[image] Barfuß im Herbst........Na und!


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