Beamtenwillkür (Hobby? Barfuß! 2)

Michael (KO), Tuesday, 09.11.2004, 15:12 (vor 7263 Tagen) @ Michael aus Zofingen

hallo namensvetter und alle anderen *gg*,

im vorliegenden fall liegt leider(!?) tatsächlich ein verstoß gegen die uvv vor, genauer: §44.2 sagt hier:

(2) Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des
Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.

nachzulesen unter http://www.stbg.de/medien/UVV/BGV_D29.PDF

gruß michael (ko)


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