Beamtenwillkür (Hobby? Barfuß! 2)
hallo namensvetter und alle anderen *gg*,
im vorliegenden fall liegt leider(!?) tatsächlich ein verstoß gegen die uvv vor, genauer: §44.2 sagt hier:
(2) Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des
Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.
nachzulesen unter http://www.stbg.de/medien/UVV/BGV_D29.PDF
gruß michael (ko)