Beamtenwillkür (Hobby? Barfuß! 2)

Markus U., Stammposter, Tuesday, 09.11.2004, 10:48 (vor 7263 Tagen) @ Gerhard Z

Hallo zusammen,
für LKW-Fahrer sieht das mitunter etwas anders aus. Da greifen nämlich noch gewisse UVV-Vorschriften der Berufsgenossenschaft, weswegen die meisten LKW-Fahrer wohl schon verpflichtet sind mit festen Schuhen zu fahren.
Ein Bußgeld seitens der Polizei rechtfertigt das allerdings nicht. Ein entsprechender Einspruch sollte hier aber wirksam sein
Gerhard

Hi Gerhard!

Falls mir so etwas passieren sollte (hoffentlich nicht!), tät ich auf jeden Fall Einspruch einlegen! Nicht nur in der StVO, sondern auch in der einschlägigen Kommentarliteratur dazu steht nirgendwo geschrieben, daß man nicht barfuß Auto fahren darf! Sogar im Stichwortverzeichnis sucht man glücklicherweise vergebens nach "Schuhwerk"!

Barfuß,
Markus U.


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