auch falsch ... (Hobby? Barfuß! 2)

Ralf RSK, Stammposter, Tuesday, 09.11.2004, 19:36 (vor 7263 Tagen) @ Gerald

Sie kann ihre Regeln überwachen und bei Verstoß eine Versicherungsleistung verweigern.
Wenn z.B.jemandem beim Arbeiten im Steinbruch ein Stein auf den Fuß gefallen ist und er war barfuß dann kann sie die Übernahme der Behandlungskosten/Rehabilitation verweigern.

Hallo,

das denken viele, stimmt so aber nicht. Die BG muss bei einem Arbeitsunfall immer zahlen. Sie kann nur ggf. beim Arbeitgeber Regress nehmen, wenn der schuldhaft seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, z.B. seinen Mitarbeitern keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt und das Tragen überwacht hat. Der "Verunfallte" selber ist aber immer versichert!

Gruß, Ralf


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