Verwaltungsjuristisches Konstrukt (Hobby? Barfuß! 2)

Manfred (Ten), Stammposter, Tuesday, 14.11.2006, 08:47 (vor 6523 Tagen) @ Michael aus Zofingen

Ich glaube nicht, dass DIES ausreichen würde um den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit ist immer noch rechtswirksam. (Obwohl - in Deutschland ist mittlerweile fast alles möglich.Irgend ein Konstrukt würde sich sicher finden...)
Übrigens empfehle ich sehr (wer's noch hat) aus Heinrich Spoerls "Man kann ruhig darüber sprechen" die Geschichte "Wir hatten einen -"
Da geht es auch um die Unangepasstheit eines Schülers und die Reaktion der Schule darauf. HERRLICH!

Füssle,
Manfred

Dann würde wahrscheinlich folgender oder ein ähnlicher Hebel nach >einem erweiterten juristischen Subsumtionsprinzip angesetzt:

Jay:
Wird diese insbesondere bewußt verweigert, könnte - nach Information durch die Schule - das Jugendamt auf die Idee kommen, die Qualifikation der Eltern zur Kindererziehung in Frage zu stellen, sprich: Sorgerechtsentzug. Peng.
Michael:
Wenn aber die Eltern finanziell eher gut dastehen und womöglich selber oft barfuß laufen (und womöglich auch sonst die Kleidung nach dem Motto "so viel wie nötig, so wenig wie möglich" wählen), dann schaltet sich GARANTIERT das Jugendamt ein. Dieses wird überprüfen, ob die Kinder wirklich freiwillig barfuß laufen oder ob die Eltern, dieses den Kindern quasi aufgezwungen haben und die Kinder es nicht merken. Vermutlich werden dann die Behörden alles versuchen, um einem die Kinder wegzunehmen. Nur wenn die Eltern reich sind und sich die besten Anwälte leisten können, würden sie vielleicht ihre Kinder behalten dürfen.


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