Verwaltungsjuristisches Konstrukt (Hobby? Barfuß! 2)

Jay, Monday, 13.11.2006, 20:32 (vor 6523 Tagen) @ Manfred (Ten)

Folgender Gedankengang zum Thema:
Es besteht ja in D Schulpflicht. (Punkt!)Rausschmiss ist also schlecht möglich.
Das Kind kann man nicht verantwortlich machen, wenn es keine Schuhe an hat (wg. minderjährig)
Und als Eltern würde ich kontern : "Wenn es sie stört, dann kaufen sie ihm/ihr halt welche. :-)
Und: KEINE Schuhe zu tragen ist schliesslich keine aktive Tat.
...nur mal so als Gedankenspiel.
Das Kind müsste natürlich mitspielen und davon überzeugt sein, ich würde es nie gegen seinen Willen machen.

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Hi Manfred, hi Ralf, hi Michael, hi allgemein,
formal korrekt gedacht! (Einschub zu den Repliken von Ralf und Michael F): In meiner Schulzeit wurde zwecks Disabling von Sportunterrichts-"Drückebergern" genauso verfahren. Sie hatten in voller Montur und BF teilzunehmen. Genau dann wurden nämlich gerne Noten für Turnübungen vergeben! Evtl. geringfügige Beeinträchtigungen durch lange Hosen, fehlendes Sweatshirt sowie Verletzungsrisiken? Scheißegal. Welch seltsamer Kontrast zum sonstigen, weil hochgradig unfallgefährlichen, verbotenen Schulbarfußleben!)
Zwar bin ich kein Jurist, muß mich aber beruflich viel mit Rechtsfragen befassen und darf die Juristen unter den Lesern bitten, ggf. sofort korrigierend zu intervenieren, sollten die nachfolgenden Zeilen Unsinn sein.
In der Situation [1 oder mehrere Kinder einer Familie fallen dadurch auf, daß sie (u. U. sogar bei jedem Wetter) happy barfuß zur Schule kommen, Zusatzannahme: Sie sind gegen jede Kritik von Lehrern, Schulleiter immun und reagieren nicht darauf] würde meiner Vermutung nach folgendes eintreten:
Nachdem Kids wg. schulpflichtigem Alter natürlich und "eigentlich" nicht gefeuert werden können (unbekannt, ob Gymnasium bzw. Realschule an Hauptschule zurückverweisen können bzw. von dort aus wg. "Schwererziehbarkeit", hier Schuh-Befehlsverweigerung, eine Degradierung zum Sonderschüler vorgenommen werden kann) wird - nachdem "Disziplinarmaßnahmen" (barfuß zum Schularrest erschienen) versagten - relativ kurzfristig eine Kontaktaufnahme mit den Eltern versucht. Diese zeigen sich "uneinsichtig", argumentieren "warum soll sich mein Kind nicht wohlfühlen?" und/oder seien nicht willens oder in der Lage, Geld für Schuhe aufzubringen. Dann würde wahrscheinlich folgender oder ein ähnlicher Hebel nach einem erweiterten juristischen Subsumtionsprinzip angesetzt:
Auch wenn in D soziologisch bereits die Armutsschicht definiert ist, geht man davon aus, daß Eltern finanziell und unabhängig davon erzieherisch fähig sind, ihre Kids in die Lage zu versetzen, erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen.
Genau genommen sind sie dazu verpflichtet.
Dazu gehört z. B. die Ausstattung mit Heften und Schreibutensilien, selbstverständlich auf Kosten der Eltern. Als ähnliche Voraussetzung wird - nach "breitem gesellschaftlichen Konsens" - auch die Ausstaffierung mit Schuhen gesehen. Wird diese insbesondere bewußt verweigert, könnte - nach Information durch die Schule - das Jugendamt auf die Idee kommen, die Qualifikation der Eltern zur Kindererziehung in Frage zu stellen, sprich: Sorgerechtsentzug. Peng.
Dagegen kann man zwar klagen, aber solche Verwaltungsgerichtsverfahren dauern lange und sind schwierig. Die Gegenseite hat vor allem immense Angst vor dem Präzedenzfall, daß ein Gerichtsurteil-AZ auftaucht, aufgrund dessen Eltern Fußfreiheit für ihre Kinder erfolgreich einklagen konnten und wird sich (auch mit Einfallsreichtum) biegen und winden bis zum Äußersten...
Die Deutschen, genau gesagt deren Obrigkeit, war(en) schon immer irrwitzig stolz auf ihr Bildungssystem und verschaffte(n) ihm bei Rechtsstreitigkeiten eine enorm privilegierte Stellung. Man lese nur einmal Albert Einsteins Ausführungen hierzu mit [Heerscharen von Schulmeistern + Unteroffizieren] sowie Drill...
Trotzdem muß man immer die Gedanken spielen lassen, nur so kommen wirklich neue Ideen heraus. Aber man muß sich dann auch stets von der Wirklichkeit einholen lassen und diskutiert zum einen Strategien u. Taktiken durch, um Schulleiter u. Lehrer umzustimmen, zum anderen baut man allmählich eine ständig aktualisierte Datenbank auf: BF-feindliche, Schulen mit je nach Lehrer in praxi aufgeweichtem BF-Verbot, BF-freundliche.
Selbiges könnte man auch mit Arbeitgebern, Restaurants etc. tun.
Nüchterne, realistische und auch irgendwo traurig resignierende Barfußgrüße, Jay


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