Nachträglich 'rausgeflogen (Hobby? Barfuß! 2)
Es zeichnet sich ohnehin ein Trend ab, wieder verstärkt auf gesellschaftliche Regeln zu achten. Die Beherrschung dieser Regeln gehört auch zu den von Unternehmen wieder häufiger gefragten Soft Skills. Von daher gibt es auch beruflich immer häufiger Probleme, wenn man sich in best. Situationen nicht ganz selbstverständlich und locker (und korrekt!) im Anzug bewegen kann oder will.
Im rein privaten Bereich kannst du machen, was du willst. Begibts du dich aber auf gesellschaftliches/geschäftliches Parkett, wird schon ein gewisser Benimm erwartet!
Hallo Detlev,
ich befürchte, daß da was dran ist. Und im Zuge der Rezession wird das wohl eher schlimmer. Vermutlich, wird der "rein private" Bereich immer kleiner und das "gesellschaftliches/geschäftliches Parkett" weiter ausgeweitet.
In den meisten Berufen ist es heute noch so, daß man in der Freizeit nicht an irgendwelche Anzugsordnung gebunden ist. Wenn der Arbeitgeber sind aber von einem trennen will, dann werden sicher auch "private Fehltritte" mit ins Kalkül gezogen, etwa: den habe ich am Samstag barfuß und in kurzen Hosen beim Einkaufen (beim Friseur, in der Straßenbahn, auf dem Weihnachtsmarkt) gesehen, das schadet dem Ansehen unseres Geschäftes, raus!
Die nächste Stufe, wenn der Mitarbeiter auf der Straße immer "ordentlich" gekleidet ist: "Der hat barfuß den Rasen gemäht (hat barfuß den Müll an die Straße gebracht), das war von der Straße aus eindeutig zu erkennen... (weiter siehe oben)."
Die nächste Stufe: "Ich bin unangemeldet bei ihm zu Hause gewesen, etwa eine Stunde, nachdem er das Geschäft verlassen hat. Und er hat barfuß die Tür geöffnet. Dabei ist für mich schon ein Mitarbeiter suspekt, der es wagt, so kurz nach Dienstschluß das Jackett auszuziehen und die Krawatte abzunehmen."
Bewegen wir uns etwa dahin, daß der rein private Bereich nur hinter dicken Mauern stattfinden kann und nur dort gegen die gesellschaftlichen Ettiketten verstoßen werden darf? Kommt es etwa auch schon so, daß sich Besucher eines Restaurant nicht nur über barfüßige Restaurantbesucher beim Wirt/Kellner beschweren, sondern auch über Barfüßer, die sich außerhalb des Restaurants befinden (auf öffentlichem Grund, auf der Terrasse eines Privathauses), jedoch von der Gaststube aus sichtbar sind? Das Hausrecht des Wirtes greift nicht so weit. Wenn aber der Wirt eine mächtige und angesehene Persönlichkeit in der Stadt ist, dann findet er sicher Mittel und Wege, sich der "lästigen Barfüßer" außerhalb des Restaurants zu entledigen.
Dem Wirt dürfte ein barfüßiger Gast lieber sein als ein Barfüßer, der sich in der Nähe des Restaurants aufhält, ohne ans Einkehren zu denken. Wenn er einen barfüßigen Gast bedient, dann macht er ein Geschäft und geht das (geringe) Risiko ein, daß andere Gäste fernbleiben. Wenn sich ein Barfüßer vor einem Restaurant aufhält, macht der Wirt kein Geschäft, und er geht das (geringe) Risiko ein, daß andere Gäste fernbleiben.
Nachdenkliche Grüße
Michael aus Zofingen