Barfuß bei Saturn, Hamburg - Erlebnis und Stellungnahme (Hobby? Barfuß! 2)

bix, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:52 (vor 6578 Tagen) @ Detlev (MKK)

Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!

Wirklich? Wenn ICH einen Brief, der an MICH gerichtet ist, jemandem vorlese, kopiere, abtippe - verletze ich damit doch kein Briefgeheimnis????

Das Briefgeheimnis verbietet Unbefugten das Öffnen und das Vorenthalten von Briefstücken. (§ 118 Strafgesetzbuch)


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