Veröffentlichung eigener Korrespondenz (Hobby? Barfuß! 2)

RainerL @, Stammposter, Wednesday, 20.09.2006, 12:45 (vor 6643 Tagen) @ Detlev (MKK)

Hallo Detlev,

Nur als Tipp, der mir hoffentlich nicht als Klugscheißerei ausgelegt wird:
Die Veröffentlichung von Korrespondenz unter Nennung der vollständigen Namen kann als Verletzung des Briefgeheimnisses gewertet werden!

Wenn ich fremde Korrespondenz veröffentliche mag das wohl so sein. Aber wenn ich einen eigenen Brief und die offizielle Antwort darauf in einem Forum zitiere ob das wirklich verboten ist? Kann ich mir kaum vorstellen. Vielleicht äußert sich ja Markus U. noch dazu?

Barfüßige Grüße
Rainer L.


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