Sehr interessant! (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Wednesday, 05.10.2005, 13:17 (vor 6930 Tagen) @ Mercator

erstmal schönen Dank für die Information, die für mich neu und erfreulich ist.
Aber um ganz sicher zu sein: Könntest Du Deine Quellen offenbaren?
Mich würde interessieren, wo unsere Gerichtsbarkeit die Grenze zwischen "wenig bevölkert" und "viel bevölkert" zieht.

Gern.
Ich habe nach (!) einem Prozeß eben wegen des §118 OWiG den Richter gefragt, wo man denn unbeschadet irgendwelcher Samktionen nackt wandern dürfe. Antwort: "Da, wo man nicht unbedingt (!!!) mit Begegnungen rechnen muß."
Nachfrage durch mich: "Also einzelne Spaziergänger, die mich dennoch treffen, haben das hinzunehmen?" Antwort: "So ist es."
Und einem anderen Bekannten, dem er eben den Einspruch gegen ein entsprechendes Bußgeld verworfen hatte, beschied derselbe Richter ungefragt: "Wenn ich Sie z.B. am Waldrand oder auf freiem Feld treffe, hätte ich keine Handhabe gegen Sie."

Verknackt wurden Leute, die auf stark frequentierten Spazierwegen und durch Ortschaften unterwegs waren.

Im übrigens wird es nur auf Antrag mit einem Ordnungsgeld belegt. Wenn sich niemand beschwert, greifen auch weder Polizei noch Ordnungsämter ein.

Grüße

John


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