hmmmm... (Hobby? Barfuß! 2)

John Lupus, Stammposter, Tuesday, 04.10.2005, 14:38 (vor 6931 Tagen) @ Don Primo

Von wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und so.

Eben nicht.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist ein Straftatbestand und betrifft NUR sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit. Und weder der noch wir poppen z.B. auf einem Marktplatz grins.

Was greifen KANN, ist allenfalls eine Ordnungwidrigkeit. Und auch nur die ist dem "Freiburger" angelastet worden. Aber der ist ja auch z.B. nackt auf einen Weihnachtsmarkt gegangen.
Solange wir uns in "freier" Natur bewegen, ist das okay.
Außerdem: Wen sollte es stören?

Grüße

John


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